pfandstal,
der
.Obd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Belegblock:
meniglich verbotten bey dem höchsten frevel, daß kainer seine pfand auß der füetterung oder pfandstall nem.
als habend wir […] statuiren wollen, daß alle gänß, so mann auf selbigem weit-mooß antreffen wird, […] in pfandstall gejagt, und diejenigen, denen selbe zugehören, von jeder ganß zehen schilling buß erlegen.