pfandschatzung,
die
.
›Schätzung von Pfändern‹;
zu  345.

Belegblock:

Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1613
):
das inen zů peen und straf sölliches ires verbrechens von dieserem unserem ußgangnen verbot an darumb kein gricht noch recht gehalten, noch einich pfandtschatzung gestattet werden sölle.