pfandschafter,
der
;
–/-Ø
.
›Inhaber eines Pfandes‹;

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
Nachdeme aus etlicher pfandschafter und kaufer auf widerkauf und aigentumbsinhaber unfleiß, übersehen und nahlässigkait die zu deren herrschaften und ambtern gehörigen alte erb- und urbarsvogteien […] etliche jar nit abgefordert und aingebracht worden.
davon aber die frau abbtißin zu Göß denen von Prugg als pfantschaftern dasselbige tails lantgericht von der kalten rünen ob Röttelstain bis zum bemelten creüz bei Fronleüten im possessorio aberhalten.
Öst. Wb.
3, 8
.