pfandgeld,
das
;
-geldes/–
.
1.
›auf einen pfändbaren Gegenstand bezogene Geldschuld, Strafgeld für ein Vergehen‹;
zu  2345, (
das
4.
Syntagmen:
pf. bezalen
.

Belegblock:

Aubin, Weist. Köln/Brühl (
rib.
,
M. 16. Jh.
):
Das pandgelt: dem baden […] 1 rader alb.
Kollnig, Weist. Schriesh.
173, 14
(
rhfrk.
,
1744
):
Von einem wagen oder karch holz, wie umhauung eines baums an pfandgeld 15 kreuzer.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
144, 6
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Die sollen in keine andere mühle faren noch mahlen bei vorlust des korns […] und eines halben gulden pfandegeldes deme, so sie beschlegt oder umbtreibet.
Müller, Nördl. Stadtr. (
schwäb.
,
1463
):
Und sind nämlich auch also bestelt, daz die zwen büttel das fürpott und pfandgelte mit ainander tailen süllen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 142, 15
(
schwäb.
,
1551
):
deßgleichen sawen, schaff, genß oder änten, wa die gepfendt werden, von jedem fuoß ain pfenning pfandgelt.
Ebd.
303, 30
(
schwäb.
,
1706
):
welche straf- oder pfandgelt auch alle diejenige bezahlen sollen, welche ihre roß oder vich wider die gemaindsordnung einschüchtig hüeten oder laufen lassen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1699
):
daß ander oder 3te mahl schadhaft erdapt werden, solle einer nebst dem pfandgeld und guetmachung des zuegefiegten schadens von iedem stuck straf verfallen sein 1 pfund gelt oder 7 kr. w.
2.
›Geld, mit dem ein Pfand ausgelöst wird‹;
zu  2345, (
das
2.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 775, 33
(
schwäb.
,
1622
):
so er also roß, vieh, sawen oder anders gefährlicherweiß an schaden ergreift, solle er es in den schloßhoff dreiben, biß sich der oder die, denen die pfand zustend, mit der herrschaft oder dem vogt umb daß pfandgelt und pittels oder pannwerts lohn vertragen hand.
3.
›geliehenes, durch Pfand gesichertes Geld‹;
zu  2345, (
das
1.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1550
):
darumb er der und anderer ursach halben bei hertzog Wilhelm in große ungnad komen ist, und der fürst ime sein pfandtgelt, so er auf der pfleg gehabt […] innen behalten wellen.