pfandgehalter,
der
.
›Ort, an dem ein Pfand, ein Streitobjekt (z. B. Geld) zur Verwahrung hinterlegt wird‹;
zu  4.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Pfandghalter / hinder dem ein pfand vnd sunst etwas / darumb ein span ist / zegehalten gelegt wirdt. Sequestris.