pfalzstube,
die
.
wohl ›Schreib-, Amtsstube, Kanzlei eines Gerichts-, Rathauses‹;
zu  2,  1.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 376, 1
(
schwäb.
,
1678
, Hs.
1570
):
Dann drittens ihnen die statuta und ehehaften durch den oberambtman vor der pfalzstuben heraußen offentlich verlesen werden.