pfaffenkind,
das
.
›uneheliches, aus einer Verbindung mit einem Pfaffen, Priester hervorgegangenes Kind‹;
zu  1,  1.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1565
):
es soll kein bastert oder pfaffenkindt oder einer, der unehrlich geborn ist, in unsere zunft auffgenommen werden.