pfänderknecht,
der
.
›Untergebener, Knecht eines mit der Vollstreckung einer (richterlichen) Pfändung beauftragten Pfänders‹;

Belegblock:

Dirr, Münchner Stadtr. (
moobd.
,
1380
):
Pfenterknecht. [9] Daz ich trewleich und ungeverlich pfentt.