peremptorius,
meist
Adv.;
›definitiv, endgültig, unter der Androhung und mit der Wirkung, daß im Falle der Versäumung die Ungehorsams-, Kontumazialfolge eintritt‹.
Syntagmen:
jn. peremptorie erfordern / heischen / laden / zitieren, etw. p. anschlagen
; jm. p. fürgebieten
; peremptorier rechtstag, peremptorium edictum
(s. u. den Beleg Rot
).Belegblock:
so soll vnd mag der cleger [...] im zum andern mal für gebieten lossen. Des glichen tzu dem dritten mal Peremptorie.
Wen aber des parts, so man citiren wil, wohnung den gerichten [...] unbewust, das sol durch ein offentlich edict [...] peremptorie furgeladen werden.
Ebd.
116, 14
: Do aber der beclagte zum ersten gericht peremptorie citirt und furgeladen were und doch ungehorsam außenbliebe.
so soll soͤllich fuͤrpot mit bestymung eines endtlichē Rechttags peremptorie an dem gemainen Rathaws angeschlagē [...] werden.
daß der mer genannt Jacob Herbrot [...] gefengklich ist eingezogen und [...] auf den 13. marcii [...] peremtorie gen Neuburg ernent und angesetzt worden.
Peremptorium edictum. Vlpianus: Das letst vnd entlich fürpot / die letst fordrung / nach dem so einer nit erscheint / der Richter im Rechtshandel fürfert / vñ ein vrthel felt.