pasbrief,
der
;
–/auch -
Ø
.
›behördliches Dokument für unterschiedliche Zwecke‹; je nach Zweck z. B.: ›Paß, Ausweis als Ein-, Aus- oder Durchreisegenehmigung‹; ›Berechtigungsschein zum Schürfen‹; ›Unbedenklichkeitserklärung, Führungszeugnis‹.
Bedeutungsverwandte:
1
 2,  1, (
der
19.
Syntagmen:
den / einen p. geben / unterschreiben / verfolgen
(›ausstellen‹),
jm. den p. abnemen
;
jm. mit einem p. beförderlich sein, etw.
(z. B.:
rosse
)
ane p. füren
.

Belegblock:

Schoop, Qu. Düren
34, 26
(
rib.
,
1609
):
Allem Kriegsvolk aber soll zuvorderst ihre Passbrief abgefordert und erfragt werden, wie sie mit Namen […] geheischen.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1605
):
begere ich an e. f. g. […], mir armen manne mit einem freiem passbriefe beförderlichen sein, dass ich in e. f. g. lande […] frei macht und gewalt zu scherpfen und zu hauen und zu senken nach silber [ …] und auf alle metallen.
Hampe, Nürnb. Ratsverl.
2, 468, 26
 (
nobd.
,
1614
):
Niclaußen Minuit soll man […] einen paßbrief in lateinischer und teutscher sprach […] verfolgen laßen.
Krebs, Prot. Konst. Domkap. 
4393
(
nalem.
,
1512
):
beuohlen, im litteras patentes passbrieff deshalb sub sigillo secreto capituli zu geben.
Haszler, Kiechels Reisen  (
schwäb.
,
n. 1589
):
Obwoln gedachte Franzosen ihre passbrüef nicht allein von der statt Flissing […] underschriben hatten.
Winter, Nöst. Weist. ;
Hulsius
N ijr
;
Schulz/Basler
2, 394
;
Öst. Wb.
2, 937
.