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partieren,V.;
›etw. teilen, unterteilen, gliedern; sich aufteilen; sich gruppenweise wohin schleichen‹.
Belegblock:
nach dieser ordnung hat ein Radt der Altenstadt die gantze gemeine uff funf theil partiret und gescheiden.
mit sessen, drin ind mit vieren | begunden sy sich ze bartieren.
Es partirte sich durch Nachlaͤssigkeit der Wachten viel Volcks hinein.
Rosenqvist, Frz. Einfluß.
1943, 413
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