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partieren,
V.;
zu
mhd.
partieren
›teilen‹
(), dies aus
afrz.
partir
().
›etw. teilen, unterteilen, gliedern; sich aufteilen; sich gruppenweise wohin schleichen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1, (V., unr. abl.) 2, , , .

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
nach dieser ordnung hat ein Radt der Altenstadt die gantze gemeine uff funf theil partiret und gescheiden.
Schöpper  (
Dortm.
1550
):
Partiri. Zertheilen partheien Zweien partieren scheiden suͤndern.
Chron. Köln (
rib.
, Hs.
1. H. 15. Jh.
):
mit sessen, drin ind mit vieren | begunden sy sich ze bartieren.
Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Es partirte sich durch Nachlaͤssigkeit der Wachten viel Volcks hinein.
Rosenqvist, Frz. Einfluß.
1943, 413
.