parteien,
V.
1.
›sich in Parteien teilen, Gruppen bilden; Parteiungen anzetteln, jn. zu Parteiungen bewegen, Zwietracht säen‹.
Bedeutungsverwandte:
1
, (V., unr. abl.) 2, , , .

Belegblock:

Schöpper  (
Dortm.
1550
):
partiri. zertheilen partheien zweien partieren scheiden suͤndern.
Enders, Eberlin  (
Grimma
1522
):
vnd wir vns durch kein […] schein lassen absondern, parteyen in sonder secten.
Strauch, Schürebrand (
els.
,
E. 14. Jh.
):
also in etlichen kloͤstern sich die nunnen partigent und gegen enander sich teilent.
2.
›Partei ergreifen, sich bei bestehenden Auseinandersetzungen auf die Seite einer Gruppierung schlagen‹.
Bedeutungsverwandte:
2
.

Belegblock:

Anderson u. a., Flugschrr. 20, 
4, 4
([
Augsb.
]
1525
):
dz yemandts mit dem andern zů krieg vnnd zů auffrŭwer bewegt wurde / sol sich niemãts rottẽ noch Partheyen in kaynen weg / vnnd soll die nechst person in was stands die sey / macht haben fryd zŭ byetten.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1543
):
Weyter so haben wir umb mer frids willen und zu abstellung des partyens angesehen und gesetzt, so zwen oder mer mitainandern stößig oder unains wurden […], das der oder die so schaiden
[›schlichten‹]
wöllend nit mit zugkhen
[des Schwertes].
als dann das parthyen in söllichen ufrüren gantz gemain.