parition,
die
;
zu
2
, laut
Öst. Wb.
2, 335
„Kanzleiwort aus dem Frz.“ (ohne Nachweis).
›Gehorsam‹.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17.
/
18. Jh.
):
als wird auch hingegen nach verspürender schuldigsten parition der herr hauptmann ihnen zu helfen [...] ihme angelegen sein lassen.