pallacium,
palatium,
das
;
auch
-Ø/
–, meist lat. Flexion;
vgl. .
›fürstliches Gebäude mit Festungs-, Wohn-, Verwaltungs-, Repräsentationsfunktion; Königssitz, Burg, Feste, Schloß‹.
Bedeutungsverwandte:
, ,  1, ; vgl. .

Belegblock:

Thiele, Chron. Stolle (
thür.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
do was er in innen worden, das er des pallacium des ratishuss unmechtig worden were.
Koppitz, Trojanerkr. (Hs. ˹
noschweiz.
,
15. Jh.
˺):
Fürtt er do baide von dan | Zü ainem tempell gewiss, | Der hiess palatium Veniss.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1549
):
Als nun der printz in sein palatium komen.
Ebd. (zu
1559
):
und ist volgends Jr mt. vom Rathaus widerumb ins Pallatium geritten.
Ebd. (
1544
/
5
):
da ist er gantz erlich von allem römischen volck mit gutem willen entpfangen worden und in ainen herlichen pallacio [...] eingetzogen.
Rot
334
(
Augsb.
1571
):
Pallacium, Ein hof oder Fuͤrstlich hauß / Ein Palast / Koͤnigklicher sitz / Burgk oder Vesten.
Thiele, a. a. O. ; ;
Möller, Fremdwörter.
1915, 119
.