opfergeld,
das
;
vereinzelt
offergeld
;
-(e)s/–
.
›(kleinerer) Geldbetrag, der ärmeren Empfängern, Lohnarbeitern, Ausgegrenzten oder den Instanzen der Kirche zu bestimmten Gelegenheiten (Messe, Weihnachten, Jahrfeiern), für bestimmte Dienstleistungen (kirchlicher oder weltlicher Art) zu bestimmten Zwecken (z. B. als Almosen) gegeben wurde‹. Das
opfer
oszilliert zwischen freiwilliger Abgabe und Zwang; es konnte so üblich geworden sein, daß es zur sozialen Pflicht oder gar zu einer Rechtsgröße wurde; teils kam es in die Nähe einer Steuer. Der genaue Anlaß, die dahinter stehende Motivation, der Zweck und die soziale Einbindung sind aus den Belegen nur zum Teil erschließbar (s. hierzu
Dwb
10, 321
);
vgl.  4, (
das
1.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld):  1, (s.
dreissig
[Zahlwort] 3b), , ,  15,  1, ; vgl.  5.
Syntagmen:
das o. einbringen / einliefern / geben / sammeln, bei sich haben, aus dem beutel nemen, verspielen, jm
. (z. B.
den jungen / knechten
)
das o. geben
(z. B.
zu lone, zu weihennachten, zu dreien malen
),
jm. das o. verhalten
›vorbehalten‹,
sich das o. zueignen
;
das o
. (Subj.)
jm. gebüren
;
j. mit einem o. versehen sein, dem hofgesinde etw. zu o. geben
;
das o. von den kommunikanten / kindelbetterinnen / hochzeiten
;
x scot den briefjungen zu o
.

Belegblock:

Joachim, Marienb. Tresslerb. (
preuß.
,
1399
):
10 scot den brifjungen oppirgelt.
Buch Weinsb. (
rib.
,
1576
):
Nichtz beswirnis hab ich dargegen gehat, dan der frauen in der winscholen 2 ratzeichen vor offergelt geben.
Wolf, Gesetze Frankf. A
41
(
hess.
,
1356
):
Der zolner ensol keinerleie gefelle haben, dan man sal ime gebin zehen mark phen. zu lone und eyn phar clayder und sin oppirgelt und an dem suntdage zwene schillinge heller zu dranggelde.
Foltz, UB Friedb. (
1368
):
Schriber 3 groß zuͦ oppergeld, et fuit omnium sanctorum.
Lippert, UB Lübben
2, 119b, 22
(
osächs.
,
1437
):
18 g. zcu deme appher, zcu vilgingelde und zcu luthelone.
Schultheiss, UB Windsheim
204, 37
(
nobd.
,
1384
):
2 lb der von Winshein pfeiffern zu opfergelt.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
v. 1496
):
Solt ider mir ein groschen geben, | Mich teucht ich kem auch wol hin neben. | Dan wir das opffergellt gipt gern, Das sol mit zwagen, lossen und schern | Verdint werden besunderbar.
Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
so gibt der stat paumeister des amptmans knechten [...] zu weihennachten fur ein trinckgelt und opfergelt, wenn sie das holen, funf oder sechs groschen; aber es ist in kurtz her verpotten worden.
Müller, Grafsch. Hohenb.
1, 336, 38
(
schwäb.
,
1418
/
9
):
Dem hofgesind und den gebütteln ze opfergelt 1 lb. h.
Sappler, H. Kaufringer
11, 464
(
schwäb.
, Hs.
1464
):
das opfergelt wolt er fürwar | vil pald daraus
[aus einem
pütenlein
›Beutel, Säckchen‹]
haun genommen.
Niewöhner, Teichner
662, 19
(Hs. ˹
moobd.
,
1469
˺):
es ist ettleich hofman, | was er opher gelts hat, | das er das verspilen gat | und dem capplan nichts geit.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Die herren gaben
[zur Zeit der
gulden welt
]
geld den knechten und hausgesind, wie wir noch das opfergelt.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16.
/
17. Jh.
):
auf den rathauß [...] schuldig sein zu erscheinen, auch zum h. zeiten zu seiner seeln hail mit einen gueten opfergelt versechen sein.
Zingerle, Inventare (
tir.
,
1420
):
so hat aber der Berchtold ausgeben, daz man in besungen hat, vnd ophergelt vnd mit messen, mit sibenden vnd mit dem dreysgest, facit xx lib. perner.
Joachim, a. a. O. ;
Kaeber u. a., Qu. Blankenb./Deutz ;
Bastian, Runtingerb.
2, 283, 31
.