observieren,
V.;
aus
lat.
observāre
›beobachten‹
(
Georges
2, 1267
).
– Seit dem 16. Jh.
1.
›etw. aufmerksam beobachten, etw. streng ins Auge nehmen‹.
Bedeutungsverwandte:
1
 2,  2, .

Belegblock:

Luther, WA (
1529
):
Sic omnes sectae secuturae kan man bey dem pruͤfestein wol observiren.
Rot
332
(
Augsb.
1571
):
Obseruirn, Acht nemen oder haben / achten / warnemen / spehen / außnemen / sein auffmercken auff eines thuͦn oder lassen haben.
Rauwolf. Raiß ([
Lauingen
]
1582
):
was Er [Rauchwolff] sonderliches oder seltzams vnd Namhaffts in der selbigen Prouintz gesehen / vnd obseruiert habe.
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
2224
(
oobd.
,
1607
/
11
):
Ein [...] compas von silber, darinnen gar vil sachen zu observirn.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16.
/
17. Jh.
):
jedoch muß das jus sr. fürstl. gnaden und das jus des herrn pfarrers allzeit observiert werden.
Schulz/Basler
2, 229
.
2.
›etw. (einen Brauch, eine Norm o.ä.) befolgen, beachten, einhalten, pflegen‹.
Bedeutungsverwandte:
(V.) 23,  22; vgl.  6,  4,  5.

Belegblock:

Schaer, Pyr.-Thisbe-Sp. I,
158, 10
(
md.
/
obd.
,
1581
):
Also, Herr Samuel, jhr auch | Fein abseruier(e)t diesen brauch.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Wenn nun diese conditiones beym singen observirt werden, [...], ist kein zweiffel, das [...].
Behrend, Spangenb. Anbindbr. (
Straßb.
1611
):
bei andern Völckern auch / | Die observirten solchen Brauch.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
auch beneben diser satzung [...] unser ordenlich und gewohnliche becken ordnung jeweils observiert und gehalten werden.