obligieren,
V.;
›etw. mit etw. anderem konkret verbinden‹; ütr.: ›sich zu etw. verpflichten, (Güter) mit einer Verpflichtung belegen; gegen etw. Stellung nehmen‹.
Belegblock:
Daiegen s. f. g. und daß Thum Capittel sich obligirt, die stadt in pilligen schutz zuhaben.
die pension, wilche d. Conrat sich obligeirt hat uff ein cloister zu verschriben und bei dem pabst uiszubrengen.
als wir ouch die alle [ligende güter] [...] / hiemit behafften vñ obligieren / also das [...].
Da obligiert aber burgermeister Zwinglj.
Obligirn, verbinden / zubinden / verstricken / sich gegen etwo verbinden / verlüben / verpflichten.