oberschultheisse,
der
.
›Person, die eine Hierarchiestufe über dem
schultheissen
steht‹; ihre Aufgaben sind obrigkeitlicher, speziell rechtlicher Art; vgl. (Adj.) 5.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
der o. etw. gestatten / verkaufen / verrechnen, das gericht besetzen, gestatten, das [...]
; (ein Klagender)
bei den oberschulteissen gehen, am oberschultheissen
[etw.]
zu wegen bringen, gebote durch den oberschultheissen ausgehen
.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1558
):
wan ein hoifner etwas zu clagen hat, so sol er bi den hoefschulteßen gane und ime clagen; kan er ime nit helfen, so sol er bi den oberschulteßen gain, kan er ime nit helfen, so [...].
Dinklage, Frk. Bauernweist.
61, 6
(
nobd.
,
1486
):
Doch seindt solche gebott allwege durch einen oberschultheüssen, oder wer die statt eines oberschultheüssen gehabt und verwesen, außgangen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1552
):
Wer deß undergangs bedarf, der mueß am oberschulthaißen zuwegen bringen, der nimbt dann uß den vier flecken zehen geschworen männer zu im und undergeth zwischen zweyen partheyen, ist es ein beschaid so gibt man ein schilling.
Wendehorst, UB Marienkap. Würzb.
486, 24
;