notzüchtigen,
V.
›(eine Frau) vergewaltigen‹; bei Luther auch ütr. auf die Kirche;
Bedeutungsverwandte:
 4; vgl.  3,  2.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
eine frau, eine kindbetterin, ein meidlein
)
n., soldaten
(Subj.)
weibspersonen n
.;
die genotzüchtigte frau
.
Wortbildungen:
notzüchtigung
(a. 1538).

Belegblock:

Luther, WA f. (
1539
):
widder die, so mit der kirchen bulen wollen, das ist: die sie mit gewalt zu schanden machen und notthzuchtigen wollen, [...]. Zum andern so kommen sie nicht widder Christum, sondern auch ohne Christo. Jhene fangen ahn zwar mit nottzuchtigen, aber andern thuns mit bulen umb die braudt, das sie kundten dieselbige erweichen, das sie sich liesse zur huren machen.
Grimm, Weisth. (
rhfrk.
,
1321
):
Were [...] frauwen notzuchtiget, er sol entfallen sein liebe vnd gut.
Alberus
S iijr
(
Frankf.
1540
):
Violare alterius coniugem, schenden. Cui miseræ indigne per uim obtulerat, notzüchtiget sie.
Qu. Brassó
4, 228, 39
(
siebenb.
,
1643
):
Dieses Jahrs hat ein Einwohner unsrer Stadt 2 Jungfern auf Feld genotziget und darumb enthauptet worden.