notwendig,
Adj.
1.
›notwendig, erforderlich‹ (in sehr allgemeinem Sinne);
vgl. am ehesten (
die
9.
Bedeutungsverwandte:
 23,  3,  34.
Wortbildungen
notwendigkeit
1 (dazu bdv.: ).

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Necessarium. Nottuͤrfftig noͤtig noͤtlich notwendig von noͤten.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
das ich solches
[Verfassen eines Buches auf Deutsch]
weder auß verwegenheit / noch ohn bedacht gethan; sondern angetrieben durch die Liebe deß Vaterlandes und die nothwendikeit selbst.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
dieselbe͂ zuͦfallenden sache͂ / in gebüwen auch andrer notwendikeit / von sübru͂g der gassen / baͤche͂.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
346, 31
(
Genf
1636
):
Nothwendiglich / auch Noth vnnd zwang.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 787, 16
(
schwäb.
,
1607
):
daß nuhemehr in wenig jaren das holz uberahl erödet und man die notwendige beholzung von frembden mit unerschwinglichen costen zu erkaufen getrungen wurde.
2.
in verschiedenen Bereichen des Lebens schwingen im Gebrauch von
notwendig
logische Implikationen mit, ohne daß sie scharf von einander abgrenzbar wären; vgl. am ehesten (
die
9; zu nennen sind:
a) kausale Nuancen: ›logisch begründet‹;
b) modale Nuancen: ›wichtig, besonders dringend‹;
c) finale Nuancen: ›erforderlich, dienlich, nützlich; zwingend‹ (jeweils mit dem Blick auf einen Zweck, ein Handlungsziel);
d) konsekutive Nuancen: ›zwangsläufig, folglich‹.

Belegblock:

Zu a):

Oorschot, Spee/Seifert. Proc.
492, 3
(
Bremen
1647
):
daß betriegliche besagen / so lange daß torquiren wehret / alle Menschen nothwendig zu Hexen machen muß.
Pfefferl, Weigel. Gn. S. 
61, 18
(
um 1571
, Hs.
1615
):
der Mensch wehset nuer auß dem sammen, darumb mueß es alles Notwendig Im samen sein.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
245b, 23
(
Frankf./M.
1649
):
da ein oder ander Geschlecht / geschenden ist / da muͤssen nothwendig viel mehre mit hinan.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
das solich lyhen oder verkouff / vß notwendiger erlicher vernunfftiger vrsach beschehen wer.
Pfefferl, a. a. O.
16, 2
;
Gropper. Gegenw. ;
Hoffmeister, Kuffstein. Gef. A vr;

Zu b):

M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
als ob ich mich mit hindansetzung nothwendigerer Angelegenheiten / in unnoͤtigere mischte.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
ordenliche beschreibung der notwenndigisten vnd fürnembsten / hanndlungen, geschichten vnd tatten.
Memminger Chron. Beschr. (
Ulm
1660
):
auch durch privat Information der groͤste vnd nothwendigste Theil der Philosophiæ der Jugend expliciret wird.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1579
, Hs.
19. Jh.
):
da haben wier angesechen ihr nothwendig begehrn und gehorßammes bitten.

Zu c):

Oorschot, Spee/Seifert. Proc.
455, 15
(
Bremen
1647
):
Predigeren auch anderen Leuten sehr nuͤtzlich vnd nothwendig zu lesen.
Pfefferl, Weigel. Ges.
26, 14
(
Hamb.
1646
):
So notwendig ist der glaube, daß ohne denselben niemandes ist Seelig worden.
Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Ein Koch setzt vber nothwendige Speiß auch etwas zum Lust auff / das man doch nicht isset.
Luther, WA (
1544
):
Aber da legt sich der Teuffel allenthalb in weg, das er solche Gotselige, nütze und notwendige ordnung zerrütten moͤge.
Rosenthal. Bedencken
7, 15
(
Köln
1653
):
auch mit der jenigen Fuͤrtrefflichkeit / welche zwar nit allen vnd jeden Menschen zur erlangung der seeligkeit nothwendig / aber doch Gott dem Herrn sehr wolgefaͤllig ist.
Hoffmeister, Kuffstein. Gef.
A iiijr, 18
(
Leipzig
1625
):
mangleten mir doch seinen Feind anzugreifen / nothwendige Waffen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Es ist Notwendig gewaͤsen das zethuͦn.

Zu d):

Luther, WA (
1522
):
Deßwegen muß ein jeder nothwendig bekennen, daß er das Gesetz nicht halten koͤnne.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Es ist zwar ein armseliger / aber doch ein notwendiger trost [...]. Jetzt gluͤck / jetzt armselig kan keiner sein.
3.
s. (
die
10.