notfriede,
der
;
Gw aus vorausgesetztem
mhd.
vrît-
an
friede
angelehnt (vgl. s. v.
vrîthof
sowie
vride
, ).
›Grenzzaun‹ sowie Übergang zu ›durch einen Zaun umgrenztes Gebiet‹ sowie ›einzuhaltender Friede‹;
vgl. am ehesten (
die
19.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,
2
 6,  1, , .

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1614
):
Auch sollen richiter und geschworne vierer sambt andern nachpern [...] järlichen auf alle march auch notfriden und weeg zu velt und zu dorf gehen, wo si alsdan mangl befinden solchen wenden.