niedertun,
V.,
unr.; Prät.:
-tat(-) / -tet(-)
, Part. Prät.: niedergetan
.1.
›sich häuslich, gewerblich [wo] niederlassen; das Lager [wo] aufschlagen‹; Syntagmen:
sich
(z. B. häuslich / wesenlich / bestandweise, mit anwesen / handwerk / wonung, zu narung
) [wo] n
.Belegblock:
mogen alle die, so sich aldo mit bergwergs erbauung heuslichen wesenlich niderthuen, allerlei hantwerg treiben breuen schlachten.
mit mannen wurden sie [tochter] peraten, | da sie sich nider taten.
[Alexander] Tet sich nider vor der stat Issos.