niederschiessen,
V., unr. abl.
›eine schnelle, nach unten gerichtete Bewegung ausführen‹ bzw. (trans.): ›jn., auch: sich / etw. in eine Abwärtsbewegung bringen‹ (allgemein); im einzelnen: ütr. (und intrans.): ›niedergehen, niederprasseln‹ (von einem Gewitter); trans.: ›etw. (z. B. ein Schloß) zusammenschießen; jn. (auch den Tod) niederschießen, töten‹; refl.: ›sich nieder-, hinwerfen‹;
Belegblock:
Deß Tods gesatz hat gar kein platz, | Da schuß man jhn selbst nider.
niderschiessen / zu Grundt schiessen.
in siben tagen schoß | ain ungewitter scharpf und gros | nider auf die erd zetal.
Ebd.
232
: zuo der erd schnell niderschos | der gepaur und sich da duckt.