neuerung,
die
;
-Ø/-e(n)
.
›jegliche Neuerung, bewußt herbeigeführte Maßnahme oder sich aus der Veränderung der Verhältnisse ergebende Entwicklung der gesellschaftlichen Ordnung, des öffentlichen Lebens, der Sitte‹; die Bewertung der
neuerung
oszilliert zwischen neutraler Wahrnehmung, Bejahung und (oft) Verdächtigungen unter dem Aspekt, daß die Orientierungssicherheiten angetastet werden; im einzelnen bezieht sich
neuerung
auf die ›Änderung vertraglicher Regelungen‹, auf ›Neubestimmungen im Bau- und Rechtswesen‹, auf ›neue Leistungsauflagen‹, auf ›geistliche Neuerungen‹;
vgl.  1b; 4; .
Bedeutungsverwandte:
, ,  1; vgl. .
Syntagmen:
die / eine n. anfangen / attemptieren / aufbringen / aufrichten / einfüren / inbringen / volbringen / fürnemen / machen
(mehrfach) /
scheuen / abschaffen / vermeiden, etw. als n. beklagen
;
neuerunge(n)
(Subj.)
geschehen
, [wo]
sein, sich
[wo]
finden, sich durch hoffart machen
›durch Hoffart entstehen‹;
in einer n. etw. begriffen sein, von n. arges entstehen
;
die n. des geistes, der stimme, der zölle
;
die anständige / ärgerliche / aufgekommene / eitle / gehaste / grosse / nüzliche / verdächtige / verwerfliche n
.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
5, 6, 20
(
preuß.
,
1458
):
also sich denn pfaffen, hoffeleute und weiber von unser feinde seitte in diese stette fuegen, [...], und under dem folcke [...] grosze nyeringe
[Hs.
nyeszinge
]
machen, dovon viele arghes möchte entstehen.
Luther, WA (
1531
):
die boͤsewichter wollen nicht gnug daran haben, das sie solche teufeley und grewel erhalten, dazu (wie sie im Edict gebieten) keine newerung dulden, Sondern ausrotten und gantz vertilgen alles, was wir jhe geleret, gelebt und gethan haben und noch thun und leben.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch (
rhfrk.
,
um 1405
):
Umb das ich vor geswiegen han, | So sint ir wieder komen dran | Und wollent nuwerongen machen.
Da da sint helme und huben, | Helme gedecke und gefuderten kleider nuwe, | [...] | Und mit ander zierde viel. | Nuwerongen machent sich durch mich.
Weingart u. a., Seelb. Rhodt
261, 7
(
pfälz.
,
1573
):
Sollt nit durchgestrichen sein. Ist noch uff disen tag genng und geblich auch in der newerung anno etc. 73 begriffen.
Köbler, Ref. Wormbs
74, 8
(
Worms
1499
):
WO einich parthy in hangendem krieg der appellacion nuwerung fürneme vnd attemptirt. so [...].
Thiele, Chron. Stolle (
thür.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
das er on ore fryheite gebe unnd liesse unnd keyne nuwerunge inbrengen wolde.
Küther, UB Frauensee
397, 37
(
thür.
,
1530
):
was aber vonn neuerungen in itzigem vortragen sich befinden wurde, bin ich von wegen m. g. h. an weitter gepurlich darthun nit gestenndigk.
Harsdoerffer. Trichter (
Nürnb.
1653
):
Die gehasste / verdaͤchtige / veraͤchtliche / verkleinerliche / verwerffliche [...] sorgsame / anstaͤndige / nutzliche / bequeme / wolerfundne / hochgeachte Neurung.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
O thymothe behút das gebot: scheuch die verpannen newerung der stymm
[
Eck
1537:
newigkait der wort
;
Luther
1527:
vergebliche wort
; 1545, 1. Tim. 6, 20:
lose geschwetz
]
vnd die widersetzung [...] der wissentheit der valschen namen.
Lemmer, Brant. Narrensch.
4, 24
(
Basel
1494
):
Vil nüwrung ist jn allem land | Kurtz schaͤntlich vnd beschrotten roͤck | Das einer kum den nabel bdoͤck.
Schmidt, Rud. v. Biberach
180, 7
(
whalem.
,
1345
/
60
):
Ein gotformig gezierde, [...], ist ein nvͥwerunge vernvnftiges geistes vnd sin glichnissi als vil, als es muͥglich ist an drien dingen: an minne, an kvnst vnd an wuͥrkvnge ze gotte.
Bachmann, Morgant (
halem.
,
1530
):
Er läpt keiner dingen dann der thyranny und macht vyl nŭwrung under sinem volck.
Köbler, a. a. O.
42, 20
;
119, 11
;
ders., Ref. Franckenfort
16, 3
;
Müller, Nördl. Stadtr. ;
Merk, Stadtr. Neuenb. ;
Ruh, Bonaventura
111, 4
;
Vgl. ferner s. v.  1,  6,  9,  8, ,  1.