nebenfrau,
die
.
›Frau, die im Unterschied zur
ehefrau
in einem rechtlich oder sozial abgestuften Beziehungsverhältnis zu einem Mann steht‹; zu (Präp.) 3b.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld): vgl. , , , , ,
2
 2.

Belegblock:

Luther, WA (
1520
/
1
):
das Abraham gab geschenck den kindern seyner beyweybern oder neben frawen. Aber Isaac, dem rechten sun von der rechten hauszfrawenn Sara, gab er das gantz erbe.
Ebd. (
1527
):
Aber es halff nicht, sie [Lea] muste nebenfraw sein und Jacob bey Rahel lassen wonen teglich.
Ebd. (
1542
/
3
):
Denn durch den gantzen Alcoran verheisst er seinen
[hierzu Marg.:
Schlauraffenland
]
Sarracenen diese seligkeit, das sie werden besitzen wasserreiche Garten, frawen und nebenfrawen.