neben-,
Bestimmungswort bzw.
Präfixoid
für offene Reihen von Wortbildungen (meist Substantiven); zu solchen Reihen vgl. generell: ff.; ff., die historischen Mundartwörterbücher, auch das Schweiz. Id.
1.
semantisch im eigentlichen oder tropischen Sinne an (Präp.) 1 oder 3a anschließbar, teils im neutral-räumlichen Sinne von neben
, teils mit der Nuance ›weniger relevant / wichtig / ausgeprägt, nicht gleichgestellt mit einer z. B. mittels haupt-, recht
(u. ä.) determinierten Bezugsgröße‹; in vielen Fällen offen zu 2. - Die im Folgenden gebotenen Beispiele unterliegen mehreren Auswahlkriterien: Beleganzahl, Polysemie, semantische Differenz zum Gegenwartsdeutschen, Nichtverbuchung in anderen historischen Wörterbüchern führen eher zur Aufnahme; falls diese Bedingungen nicht zutreffen, gilt das Gegenteil. Das Beschreibungsprogramm wird je nach Einschätzung der genannten Kriterien mehr oder weniger stark ausgedünnt.- (im Unterschied zumnebenaltarhauptaltar).
- ›Querbalken‹ (des Kreuzes).nebenarm
- ›Nebenanschuldigung‹.nebenauflage
- ›rechtsrelevante Urkunde über eine Nebenabrede‹; zu 1.nebenbrief
- ›in der Nebenlinie verwandt‹.nebenbürtig
- .nebenförster
- ›Nebenwerk‹. – Bdv.: , .nebengeschäft
- ; zu (nebenhaufender) 4; 5.
- .nebenhilfe
- ›Pflanze, die neben einer anderen wächst‹.nebenkraut
- ›erbrechtliche Seitenlinie‹.nebenlinie
- ›bestimmten Rechtsregeln unterliegende Mauer zum Nachbargrundstück‹.nebenmauer
- ›neben der eigentlichen Spruchkammer fungierendes Ratsgremium‹.nebenrat
- . – Bdv.: .nebenrichter
- ›Nebensächlichkeit‹.nebensache
- ›kleinerer Hammer im Unterschied zumnebenschlagvorschlag‹.
- ›Randeintrag im Unterschied zu und ‹. –,nebenschrift›erbrechtliche Seitenlinie‹.nebenseite
- (Adv.) ›von der Seite, neben‹.nebenseits
- ›Hinterhältigkeit, Stichelei‹; zunebenstich17.
- ›Anlieger‹.nebenstösser
- .nebenstrasse
- ›Grenznachbar‹.nebenteil
- ›Seitentor‹ (zum Suffixnebentor(lach)-lachs. ).
- ›Seitentür‹.nebentür
- ›Beigabe zu einer Urkunde‹. – Bdv.: 1.nebenvertrag
- ›Zwischenwand; Einfriedung eines Grundstückes zum Nachbarn hin‹ (Gw zu mhd.neben|1wandwant›Wand‹; ).
- (oderneben|2wandnebenwende) ›Nachbargrundstück, Wendestelle zum Nachbarn hin‹ oder auch ›Grundstücksnachbar‹; zu2; . – Bdv.: ).
- .nebenwärts
- ›Nebenwerk, Beiwerk‹. – Bdv.: , .nebenwerk
- (im Unterschied zu ).nebenwurzel
- ›Zeit neben notwendigen Geschäften‹.nebenzeit
Belegblock:
Zu nebenaltar:
Zu nebenarm:
daran hiengen an den nebenarm des creutzs zwen seiden vannen.
Zu nebenauflage:
neben aufflage [...]. Crimen extraordinarium.
Zu nebenbrief:
Zu nebenbürtig:
hot er dez svnez nicht er erbet in auf seynen nechsten neven burtigen mach.
Zu nebenförster:
Zu nebengeschäft:
Parergon, Neben geschefft / Nebenwerck / neben zierd / possen werck.
Zu nebenhaufen:
Nu heb dich hinter sie zu laufen | Und tring in den nebenhaufen.
Zu nebenhilfe:
daneben auch den frembden haußhebigen zieglern, [...], so nit burger [...] sein, [...], kaine nebenhilf laisten.
Zu nebenkraut:
der teufel kem herab und ließ sein radios auch mit zufallen, und die nebenkreuter mit seinem ratensamen.
Zu nebenlinie:
vatter vnd muͦtter [...] erben ir kinder vnd schliessen uss alle ander die ferrer in vff stygender linien gesipt sind. Sie schliessen auch vss alle die vß der neben linien gesipt sindt.
Zu nebenmauer:
Zu nebenrat:
graffen und herren, so an sein, deß cammerrichters, stadt in nebenrhäten presidieren.
Ebd.
107, 30
: es soll keyn procurator von eynem rath in den andern supliciren, sonder jedesmal sein suplicationes in den rechten rath, darin der cammerrichter ist, und nit in die nebenräth uberantwurten lassen.
Zu nebenrichter:
biß die zahl der zwolf beirichtern und dann sechs nebenrichter erfollet worden.
Zu nebensache:
Richte sein Vornehm / Thun vnd Wandel | Beym Regiment vnfleissig wach / | Als eine frembde Nebensach.
Zu nebenschrift:
darmit selbige auß so mannigfaltigen bericht / den rechten Verstand der uͤber unter und nebe͂ Schrifften / v. deroselbten bedeutunge͂ [...] fassen.
Zu nebenseite:
Zu nebenseits:
darnach sind nebenseits des kaisers und königs trabanten gangen.
Zu nebenstich:
Zu nebenstösser:
der drit schemell dises morgen wingarts welchen itzund in besitz hatt der jung Steffan Körbler neben stösser alt Steffan Körbler.
Zu nebenstrasse:
Zu nebentor(lach):
die nebentorlach alle sullen vff den tag, so der künig einreytten sol, zuͦgeschlossen werden.
Zu nebentür:
si [magt] sprach: ,vil bald von mir flie!‘ | uf sprang er [goch] zer nebent túr.
Zu nebenvertrag:
Zu neben|1wand:
1
wandZu neben|2wand:
2
wanddessen (des huebers) namen eigenlichen [...] mit iren nebenwenden und anstössern in die rodel einschreiben lassen.
Zu nebenwärts:
Bey den [koln] der reich sah nebenwarts | Sein gfattern gleissent gar kolschwartz.
Zu nebenwerk:
Parergon, Neben geschefft / Nebenwerck / neben zierd / possen werck.
Zu nebenwurzel:
soll man die salatpflanzen ausziehn und die heuptwurzel, [...], abkneipen, [...], und die nebenwurzeln sol man oben daran laßen.
2.
semantisch am ehesten an (Präp.) 3b anschließbar; kennzeichnet eine Bezugsgröße (meist eine Person, seltener eine Sache oder eine nicht substantivisch gefaßte Größe), die in der Relation des Zusammenseins, Mitseins, Mithandelns mit einer anderen steht.- . – Bdv.: .nebenbürger
- (zu Gw s. mhd.nebenechselechssil›an der Achse befestigtes Riemenwerk‹; ) das Glossar der Ausgabe schlägt als Übersetzung des Belegwortes ›Deichselgenosse‹ vor.
- . – Bdv.: (nebenerbeder) 1.
- ›den Menschen begleitendes kosmisches Geistwesen‹.nebengeist
- :nebengeselle
- ›sich von einer anderen Krankheit herleitende und dann mit ihr auftretende Krankheit‹.nebenkrankheit
- ›j., der (neben Christus) als Mittler auf dem Heilsweg des Menschen fungiert‹; vgl. I, 2.nebenmitler
- 1 ›Gegenwind‹; 2 ›kleiner Darmwind‹.nebenwind
Belegblock:
Zu nebenbürger:
und welhe burger dez dem ußman zuͦleiti wider sinem nebenburger, der sol und muͦz ain halb jar von der stat sin.
Zu nebenechsel:
Zu nebenerbe:
sal bewisen ..., daz hie sinen nebinerben vor gekondit hat, abe sie die gut mit eme wollen keuffen.
Zu nebengeist:
der mensch, der sein nebengeist auch bei im hat.
Zu nebengeselle:
daz her gut hat virkauft, des her medeclegir waz mit sinen nebingesellen.
Zu nebenkrankheit:
was sein zufell seind, nebenkrankheit, die zeigt im der krank an; benüg er sich am ursprung und statt und eigenschaft.
das solch krankheit etwan mit in selbs hingehent, aber zweifelhaftig, dan sie bewegen den tot und füren vil nebenkrankheiten ein.
Zu nebenmitler:
darumb nennet er [Augustinus] sie vns auch nit / NebenMittler (alß wuͤrden sie Christo gleich oder jhm zum Werck unseres Heyls nothwendig von vns geschaͤtzt).
Zu nebenwind:
ist der [...] furst und her, römischer kayser, Karolus, [...] ankomen an ain porta, [...], hat ain wenig nebenwund gehapt.