neben-,
Bestimmungswort bzw.
Präfixoid
für offene Reihen von Wortbildungen (meist Substantiven); zu solchen Reihen vgl. generell: ff.; ff., die historischen Mundartwörterbücher, auch das
Schweiz. Id.
1.
semantisch im eigentlichen oder tropischen Sinne an (Präp.) 1 oder 3a anschließbar, teils im neutral-räumlichen Sinne von
neben
, teils mit der Nuance ›weniger relevant / wichtig / ausgeprägt, nicht gleichgestellt mit einer z. B. mittels
haupt-, recht
(u. ä.) determinierten Bezugsgröße‹; in vielen Fällen offen zu 2. - Die im Folgenden gebotenen Beispiele unterliegen mehreren Auswahlkriterien: Beleganzahl, Polysemie, semantische Differenz zum Gegenwartsdeutschen, Nichtverbuchung in anderen historischen Wörterbüchern führen eher zur Aufnahme; falls diese Bedingungen nicht zutreffen, gilt das Gegenteil. Das Beschreibungsprogramm wird je nach Einschätzung der genannten Kriterien mehr oder weniger stark ausgedünnt.
Beispiele:
  • nebenaltar
    (im Unterschied zum
    hauptaltar
    ).
  • nebenarm
    ›Querbalken‹ (des Kreuzes).
  • nebenauflage
    ›Nebenanschuldigung‹.
  • nebenbrief
    ›rechtsrelevante Urkunde über eine Nebenabrede‹; zu  1.
  • nebenbürtig
    ›in der Nebenlinie verwandt‹.
  • nebenförster
    .
  • nebengeschäft
    ›Nebenwerk‹. – Bdv.: , .
  • nebenhaufen
    ; zu (
    der
    45.
  • nebenhilfe
    .
  • nebenkraut
    ›Pflanze, die neben einer anderen wächst‹.
  • nebenlinie
    ›erbrechtliche Seitenlinie‹.
  • nebenmauer
    ›bestimmten Rechtsregeln unterliegende Mauer zum Nachbargrundstück‹.
  • nebenrat
    ›neben der eigentlichen Spruchkammer fungierendes Ratsgremium‹.
  • nebenrichter
    . – Bdv.: .
  • nebensache
    ›Nebensächlichkeit‹.
  • nebenschlag
    ›kleinerer Hammer im Unterschied zum
    vorschlag
    ‹.
  • nebenschrift
    ›Randeintrag im Unterschied zu und ‹. –,
    nebenseite
    ›erbrechtliche Seitenlinie‹.
  • nebenseits
    (Adv.) ›von der Seite, neben‹.
  • nebenstich
    ›Hinterhältigkeit, Stichelei‹; zu
    1
     7.
  • nebenstösser
    ›Anlieger‹.
  • nebenstrasse
    .
  • nebenteil
    ›Grenznachbar‹.
  • nebentor(lach)
    ›Seitentor‹ (zum Suffix
    -lach
    s. ).
  • nebentür
    ›Seitentür‹.
  • nebenvertrag
    ›Beigabe zu einer Urkunde‹. – Bdv.:  1.
  • neben|
    1
    wand
    ›Zwischenwand; Einfriedung eines Grundstückes zum Nachbarn hin‹ (Gw zu mhd.
    want
    ›Wand‹; ).
  • neben|
    2
    wand
    (oder
    nebenwende
    ) ›Nachbargrundstück, Wendestelle zum Nachbarn hin‹ oder auch ›Grundstücksnachbar‹; zu
    2
    ; . – Bdv.: ).
  • nebenwärts
    .
  • nebenwerk
    ›Nebenwerk, Beiwerk‹. – Bdv.: , .
  • nebenwurzel
    (im Unterschied zu ).
  • nebenzeit
    ›Zeit neben notwendigen Geschäften‹.

Belegblock:

Zu
nebenaltar
:

Haszler, Kiechels Reisen (
schwäb.
,
n. 1589
):
In gemelter kürchen wurde unns gewüsen neben dem haubtaltar [...] ein besonder oder nebenaltar.

Zu
nebenarm
:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
E. 15.
/
A. 16. Jh.
):
daran hiengen an den nebenarm des creutzs zwen seiden vannen.

Zu
nebenauflage
:

Dict. Germ.-Gall.-Lat.
340
(
Genf
1636
):
neben aufflage [...]. Crimen extraordinarium.

Zu
nebenbrief
:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
das wir in derselbigen quittanzen mit einem nebenbriefe lawter und clar mit namen möchten begriffen.

Zu
nebenbürtig
:

Piirainen, Stadtr. Sillein
71b, 1
(
sslow. inseldt.
,
1378
):
hot er dez svnez nicht er erbet in auf seynen nechsten neven burtigen mach.

Zu
nebenförster
:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1548
):
und darnach derselb zugeordnete nebenfurster, dergleichen auch die underthanen einiges anweisens oder forsteramts sich nicht anmassen sollen.

Zu
nebengeschäft
:

Rot
335
(
Augsb.
1571
):
Parergon, Neben geschefft / Nebenwerck / neben zierd / possen werck.

Zu
nebenhaufen
:

Fastnachtsp. (
nürnb.
,
15. Jh.
):
Nu heb dich hinter sie zu laufen | Und tring in den nebenhaufen.

Zu
nebenhilfe
:

Chron. Augsb. Anm. 2 (
schwäb.
, zu
1563
):
daneben auch den frembden haußhebigen zieglern, [...], so nit burger [...] sein, [...], kaine nebenhilf laisten.

Zu
nebenkraut
:

Sudhoff, Paracelsus (
1529
/
32
):
der teufel kem herab und ließ sein radios auch mit zufallen, und die nebenkreuter mit seinem ratensamen.

Zu
nebenlinie
:

Köbler, Ref. Wormbs
210, 23
(
Worms
1499
):
vatter vnd muͦtter [...] erben ir kinder vnd schliessen uss alle ander die ferrer in vff stygender linien gesipt sind. Sie schliessen auch vss alle die vß der neben linien gesipt sindt.
Ders., Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
sippverwandten / sy syent in der vffstigenden / oder nebe͂t linien.

Zu
nebenmauer
:

Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
1539
):
Glycher gstalt soll keiner einichen bogen in ein nebentmur brechen.

Zu
nebenrat
:

Laufs, Reichskammergo.
82, 29
(
Mainz
1555
):
graffen und herren, so an sein, deß cammerrichters, stadt in nebenrhäten presidieren.
Ebd.
107, 30
:
es soll keyn procurator von eynem rath in den andern supliciren, sonder jedesmal sein suplicationes in den rechten rath, darin der cammerrichter ist, und nit in die nebenräth uberantwurten lassen.

Zu
nebenrichter
:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1570
):
biß die zahl der zwolf beirichtern und dann sechs nebenrichter erfollet worden.

Zu
nebensache
:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
415, 4822
(
Magdeb.
1608
):
Richte sein Vornehm / Thun vnd Wandel | Beym Regiment vnfleissig wach / | Als eine frembde Nebensach.

Zu
nebenschlag
:

Zingerle, Inventare (
tir.
,
1478
):
i vorschlag. i nebenschlag. i mawrhamer.

Zu
nebenschrift
:

M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
darmit selbige auß so mannigfaltigen bericht / den rechten Verstand der uͤber unter und nebe͂ Schrifften / v. deroselbten bedeutunge͂ [...] fassen.

Zu
nebenseite
:

Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
weñ dhein vff noch ab stigend verwandten / [...] / biß in das vierd glid in den nebent syten vorhande͂ wer.

Zu
nebenseits
:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
darnach sind nebenseits des kaisers und königs trabanten gangen.

Zu
nebenstich
:

Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
1517
/
8
):
Von Got so wirt er [mensch] ewig sellig geheissen, | Wan er tüt nymant reissen, | Mit nebenstichen peissen.

Zu
nebenstösser
:

Weingart u. a., Seelb. Rhodt
234, 15
(
pfälz.
,
1571
):
der drit schemell dises morgen wingarts welchen itzund in besitz hatt der jung Steffan Körbler neben stösser alt Steffan Körbler.

Zu
nebenstrasse
:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1509
):
slege straeissen und graeben daerzu denende in baue gehalten und de nebenstraeissen vergraeben und verbuet werden.

Zu
nebenteil
:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
Ain jeder soll wasser laiten und gräbm raumen, damit er seinem nebentail oder gegentail nit schaden zueziech.
Winter, Nöst. Weist. ;
Öst. Wb.
4, 1400
.

Zu
nebentor(lach)
:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1489
):
die nebentorlach alle sullen vff den tag, so der künig einreytten sol, zuͦgeschlossen werden.

Zu
nebentür
:

Adrian, Saelden Hort
4073
(
alem.
, Hss.
E. 14.
/
15. Jh.
):
si [magt] sprach: ,vil bald von mir flie!‘ | uf sprang er [goch] zer nebent túr.

Zu
nebenvertrag
:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
daneben bemelter dreyer personen halb ain nebenvertrag oder beybriefe gestellt werden söllte.

Zu
neben|
1
wand
:

Loose, Tuchers Haushaltb. (
nürnb.
,
1513
):
adi 23 maczo in des Cloß Tilmans hauß verpawt untten ein nebenbant in der stallung, 1 newe kelerthür.
Köbler, Ref. Nürnberg
421, 19
(
Nürnb.
1484
):
gesetz Võ klaibu͂g der nebe͂wende gege͂ den nachpawrn.

Zu
neben|
2
wand
:

Grimm, Weisth. (
els.
,
1612
):
dessen (des huebers) namen eigenlichen [...] mit iren nebenwenden und anstössern in die rodel einschreiben lassen.

Zu
nebenwärts
:

Sachs (
Nürnb.
1563
):
Bey den [koln] der reich sah nebenwarts | Sein gfattern gleissent gar kolschwartz.

Zu
nebenwerk
:

Rot
335
(
Augsb.
1571
):
Parergon, Neben geschefft / Nebenwerck / neben zierd / possen werck.

Zu
nebenwurzel
:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
134, 35
(
osächs.
,
1570
/
7
):
soll man die salatpflanzen ausziehn und die heuptwurzel, [...], abkneipen, [...], und die nebenwurzeln sol man oben daran laßen.

Zu
nebenzeit
:

Maaler (
Zürich
1561
):
Naͤbendzeyt (die) Zeyt vnnd weyl so man von anderen notwendigen dingen gehaben mag / Verstolne zeyt von noͤtigen geschaͤfften.
Mylius a 8v (
Görlitz
1577
):
Tempus succisiũ Nebenzeit / gestolen zeit.
2.
semantisch am ehesten an (Präp.) 3b anschließbar; kennzeichnet eine Bezugsgröße (meist eine Person, seltener eine Sache oder eine nicht substantivisch gefaßte Größe), die in der Relation des Zusammenseins, Mitseins, Mithandelns mit einer anderen steht.
Beispiele:
  • nebenbürger
    . – Bdv.: .
  • nebenechsel
    (zu Gw s. mhd.
    echssil
    ›an der Achse befestigtes Riemenwerk‹; ) das Glossar der Ausgabe schlägt als Übersetzung des Belegwortes ›Deichselgenosse‹ vor.
  • nebenerbe
    . – Bdv.: (
    der
    1.
  • nebengeist
    ›den Menschen begleitendes kosmisches Geistwesen‹.
  • nebengeselle
    :
  • nebenkrankheit
    ›sich von einer anderen Krankheit herleitende und dann mit ihr auftretende Krankheit‹.
  • nebenmitler
    ›j., der (neben Christus) als Mittler auf dem Heilsweg des Menschen fungiert‹; vgl. I, 2.
  • nebenwind
    1 ›Gegenwind‹; 2 ›kleiner Darmwind‹.

Belegblock:

Zu
nebenbürger
:

Müller, Nördl. Stadtr. (
schwäb.
,
1348
/
50
):
und welhe burger dez dem ußman zuͦleiti wider sinem nebenburger, der sol und muͦz ain halb jar von der stat sin.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
sach, das einer ganz fräventlicher weiß darwiter handlete, sein nebenburger damit zu überfortlen.

Zu
nebenechsel
:

Helm, H. v. Hesler. Apok. (
nrddt.
,
14. Jh.
):
Do sazt her [got] sins vleisches tuerde | Mit vil bitterlicher suerde, | Der menscheit neben echsel.

Zu
nebenerbe
:

Cirullies, Rechtsterm. Anh.
1981, 257
(
rhfrk.
,
1383
):
sal bewisen ..., daz hie sinen nebinerben vor gekondit hat, abe sie die gut mit eme wollen keuffen.

Zu
nebengeist
:

Sudhoff, Paracelsus (
1529
/
32
):
der mensch, der sein nebengeist auch bei im hat.

Zu
nebengeselle
:

Cirullies, Rechtsterm. Anh.
1981, 257
(
rhfrk.
,
1364
):
daz her gut hat virkauft, des her medeclegir waz mit sinen nebingesellen.

Zu
nebenkrankheit
:

Sudhoff, Paracelsus (
1527
):
was sein zufell seind, nebenkrankheit, die zeigt im der krank an; benüg er sich am ursprung und statt und eigenschaft.
Ebd. (
1527
/
8
):
das solch krankheit etwan mit in selbs hingehent, aber zweifelhaftig, dan sie bewegen den tot und füren vil nebenkrankheiten ein.

Zu
nebenmitler
:

Rosenthal. Bedencken
19, 28
(
Köln
1653
):
darumb nennet er [Augustinus] sie vns auch nit / NebenMittler (alß wuͤrden sie Christo gleich oder jhm zum Werck unseres Heyls nothwendig von vns geschaͤtzt).

Zu
nebenwind
:

Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
ist der [...] furst und her, römischer kayser, Karolus, [...] ankomen an ain porta, [...], hat ain wenig nebenwund gehapt.
Sudhoff, Paracelsus (
um 1520
):
von den vier winden, von wannen sie komen im menschen nach der scheiben austeilung, so sind ir auch vier mit sampt iren nebenwinden.