nachschreien,
V., unr. abl.
›jm. (einem Verdächtigen, Diskriminierten) etw. hinterherrufen; jm. nachschreien‹; auch: ›jn. rechtlich verfolgen‹;
Belegblock:
wie lieb sind manchem die Hellekuͤchlin / [...] / Vngeacht / das jnen Gott biss in die Helle nachschreyet / klaget vnd saget.
ein Scherge, [...], der verfolgete einen Dieb mit lautem nachschreyen.
solle keiner, [...], in dre herschaft gericht [...] eingelassen werden so nachschreiende herren haben.