nachsaz,
der
;–/-sätze
.1.
›einem vorangehenden Redebeitrag eines Gerichtsverfahrens folgende Stellungnahme; zweiter Teil einer Gesamtaussage; zweiter Teil der dreigliedrigen pindarischen Ode (zwischen vorsaz
und abgesang
)‹; Belegblock:
Als ir uns zcweyer part schrifftliche schulde unde antwert unde ander nachsetcze als umbe eyn volfurt geczugkeniß belangende gesant habit.
Den Nachsatz giebt jhnen der Augenschein / da sie sehen den Gerechten Vnter der Zahl der Patriache͂.
oder der Vorsatz nichts anders gewesen / als ein Reyendantz / auf die linke Hand Antistrophe der Nachsatz das springen und auf die rechte Hand Wie sie nun durch diesen Dantz des Himmels Lauf vorbilden wollen / als haben sie durch Epodon oder das Abgesang der Erden Ruhe bedeutet / und das Lied stehend angehoͤret.
2.
›der die Witwe eines vorangehenden Mannes geheiratet hat‹; vgl. 1.