nachsaz,
der
;
–/-sätze
.
1.
›einem vorangehenden Redebeitrag eines Gerichtsverfahrens folgende Stellungnahme; zweiter Teil einer Gesamtaussage; zweiter Teil der dreigliedrigen pindarischen Ode (zwischen
vorsaz
und
abgesang
)‹;
zu  1,  4.

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
99, 14
(
thür.
,
1474
):
Als ir uns zcweyer part schrifftliche schulde unde antwert unde ander nachsetcze als umbe eyn volfurt geczugkeniß belangende gesant habit.
Trunz, Meyfart. Tub. Nov.
15, 1
(
Coburg
1626
):
Den Nachsatz giebt jhnen der Augenschein / da sie sehen den Gerechten Vnter der Zahl der Patriache͂.
Harsdoerffer. Trichter (
Nürnb.
1648
):
oder der Vorsatz nichts anders gewesen / als ein Reyendantz / auf die linke Hand Antistrophe der Nachsatz das springen und auf die rechte Hand Wie sie nun durch diesen Dantz des Himmels Lauf vorbilden wollen / als haben sie durch Epodon oder das Abgesang der Erden Ruhe bedeutet / und das Lied stehend angehoͤret.
2.
›der die Witwe eines vorangehenden Mannes geheiratet hat‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Rwb (a. 
1584 f.
).