nachrichtung,
die
;-Ø/–
.›Information, Mitteilung, Botschaft e. P. an eine andere‹; dazu metonymisch (im einzelnen kaum trennbar): ›mit der Information verbundene Anweisung, Instruktion an den Empfänger der
nachrichtung
‹ sowie: ›Einhaltung, Befolgung, Beachtung der Anweisung‹.Gehäuft obd.
Syntagmen:
eine n. aufschlagen / fürlegen, j. eine n. geben
; ein buch, eine ordnung zu js. n. vorlesen, etw. zu js. n. hie her setzen, etw
. (Subj.) zu einer n. dienen / erfolgen, etw. zu einer n. berichten, jm. etw. zu einer n. übergeben / zusenden
; die n. der schulden
; die billiche / eigentliche / gewisse / gute / herliche / notwendige n
.Belegblock:
diese Predigt [...] wird euch zu einer herrlichen Nachrichtung dienen.
Bei erster bandäting [...] sollen denen burgern und gemäint daß banpuch iedem zu seiner nachrichtung vorgeleßen werden.
das sie dis reformirte urbar [...] bei dem ampt gelassen und ainem volgenden inhaber zu seiner nachrichtung übergeben und zuegestelt werden mügen.