nachreise,
die
;
–/-n
.
1.
›zur Sicherung eines Rechtes (o.ä.) vorgenommene Reise‹; als Metonymie: ›bei einer solchen Reise entstehende Kosten‹;
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
 1, (zur Metonymie).
Syntagmen:
die n. tun / ablegen
;
nachreisen
(Subj.)
geschehen
;
bei der n. die sätze, die notdurft schriftlich einlegen, ein gut mit nachreisen ansprache werden, mit nachreisen an jm. schaden annemen, von n. zu schaden kommen, von n. wegen schaden nemen
;
die schwere
(›teure‹)
n
.

Belegblock:

Hertel, UB Magdeb. (
nd.
/
omd.
,
1509
):
uff das beyde parthyen disser rechtfertigung halben nicht szwere unkost ader nachreysze [...] thun durfften.
Ebd. 7:
bey dem beyde parthyen an kost und nachreysze yre settze und notturfft schrifftlich einlegeten, und szo von beyden parthyen beslossen wurde.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
Was auch II. Somerlatt kuntlich gemachen kan mit redligkeit, das der von helfgelde, gesuch, nachreisen oder andern schaden von aufzogs wegen, [...] genomen habe.
Vock, Urk. Hochst. Augsb.
279, 31
(
schwäb.
,
1390
):
Ersatz des Schadens bei Juden und Christen (
mit zeruͦng, mit phanduͦng, mit briefen, mit botenlon, mit nachrais, mit clag
).
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
15. Jh.
):
beschehen aber deshalben nachrais, müe oder schaden, sollen dieselben [...] abgelegt werden.
Vogel, Urk. Heiliggeistsp.
1, 125, 11
;
182, 15
;
Vorarlb. Wb.
2, 500
.
2.
›Recht auf das militärische Aufgebot und auf Erstattung der damit verbundenen Unkosten‹;
vgl.  2.

Belegblock:

Mon. Boica, NF.
2, 1, 23, 4
(
nobd.
,
1464
):
ab die herrschaft daselbst geleyte, zolle, [...], nachfolgen, froͤne [...] haben, stewer und nachreyszen und ander gerechtikeyt.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1487
):
es ist erteilt unserm allerg. herren dem ro. keiser rc. sein beger eines anlehens halb, nemlich 5000 gulden, mit erbern worten und erzelung gemeyner stat erlitener cost und scheden, seiner mt. halb mit nachraisen, bezalen dez anslags [...], und daz solichs in eins rats vermugen nit stee, abzelaynen.
3.
›schneller Kunsthieb des Fechters in die beim Angriff seines Gegners kurzfristig entstehende Körperblöße‹.

Belegblock:

Wierschin, Liechtenauer. Fechtk.
115, 625
(
oobd.
,
1. H. 15. Jh.
):
Merck, die zwi eussere nym, das sind zwai nachraisen am schwert.
Ebd.
116, 18
:
Nachraisen zwifach, trifft man den alten schnitt mitt macht.