nachmachen,
V.
1.
›Gegenstände unterschiedlichster Art (z. B. Texte, Handwerksprodukte) in Form und Substanz nachbilden, nachgestalten‹; teils ohne Bewertung, teils als unberechtigtes Handeln in die Nähe von
fälschen
gestellt;
vgl.  4,  2.
Bedeutungsverwandte:
 2; vgl.  2,  2,  1.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
buchstaben / schlüssel / werke, js. handgeschrift
)
n., form / gestalt e. S. n
.;
etw. als nachmachen
(subst.)
tadeln
.;
das nachgemachte testament
.
Wortbildungen
nachmacher
(dazu bdv.: ).

Belegblock:

Luther, WA (
1537
):
Obs schon ein Crucifix und dem gecreutzigten Christo nachgemacht ist, So ists dennoch Holtz und bleibt ein gemacht Bilde aus einem andern Wesen und Natur, denn Christus ist.
Lau, Qu. Neuß (
rib.
,
1592
):
Es sollen die schlossmecher [...] keine schlusselen in wachs, blei oder sonst andere materi ingedruckt oder geschlossen nachmachen, es were dan sach, das innen die schlusselen in das haus bracht und selbst abzeichneten.
Ralegh. America (
Frankf.
1599
):
war nichts vnder seinem gantzen Gebiet / deß Form vnnd Gestalt er nicht in Gold nachgemacht bey jm hatte.
Opitz. Poeterey
54, 10
(
Breslau
1624
):
muß etwas folgen das boͤse maͤuler leichtlicher tadeln koͤnnen als nachmachen.
Rieder, St. Georg. Pred. (Hs. ˹
önalem.
,
1387
˺):
ain ding da bi man ain ander ding schephet und nach machet, daz haisset ain regula.
Maaler (
Zürich
1561
):
Dem muster vnnd patron nit Nachmachen. Decidere ab archetypo. Einsi handgeschrifft Nachmachen vñ felschen. Imitari chirographu͂ alterius. Nachmacher. Imitator, Affectator.
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Köbler, Ref. Wormbs
199, 12
;
Vgl. ferner s. v.  2, .
2.
bedeutungsverwandt zu  1.