nachlas,
der
;
-lasses/–
.
1.
s.  2.
2.
s.  3.
3.
s.  4.
4.
s.  7.
5.
s.  9.
6.
›Nachsicht, wohlwollendes bis gnädiges Verständnis e. P. gegenüber einer anderen anläßlich eines von dieser zu verantwortenden Verhaltens oder gegenüber einem dadurch bewirkten kritikwürdigen Zustand‹;
vgl.  4,  49.
Bedeutungsverwandte:
 12; vgl.
1
,  4, , , .
Wortbildungen:
nachlaszettel
›schriftliche Genehmigung für eine als Ausnahme gesehene Maßnahme‹.

Belegblock:

Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
254a, 32
(
Frankf./M.
1649
):
die nehmen nicht in acht / daß wann man der Folter zu viel raumb gibt / vnd ohne nachlaß auff die besagungen tringet / wordurch [...] / nothwedig erfolgen muͤsse / daß die reige endlich auch an sie kommen werde.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
145, 12
(
omd.
,
1554
/
1633
):
es sey dan, das derselb zuvor einen nachlaßzettel von dem bergkmeister an den hüttenschreiber [...] bringe.
Jörg, Salat. Reformationschr.
656, 5
(
halem.
,
1534
/
5
):
nitt mit minder verwunderns / das solch ding statt / gang / platz / schwank / und nachlas funden hatt.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1525
):
das sig allweg us gnaden und nachlass eins herren von Sant Gallen geschehen und us keiner grechtigkeit.
7.
›Nachlaß, Reduzierung, Minderung einer Verpflichtung, finanziellen Auflage, einer Strafe o.ä., die j. / eine Instanz jm. gewährt‹;
vgl.  5.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl.  6,  3,  56,  71112.
Syntagmen:
einen n. tun / aufheben
;
jm. ein n. geschehen
;
etw. ane n. geben, um n. anhalten
;
der n. am zins, an den schulden
;
der gebürliche / geforderte / grosse / merkliche n
.
Wortbildungen:
nachlasbrief
.

Belegblock:

Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1543
):
der [wirt] soll umb zwyfache buß one nachlaß gestraft werden.
Ebd. (
1525
):
als die gotzhuslüt vor vil jaren [...] begnadet und inen ein merklicher nachlass geschechen, das sie keinen lass mer geben.
In welhen nachlass und begnadung briefen luter vorbehalten, das die gotzhuslüt [...] die hoptfäl zegeben schuldig syen.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
334
(
Genf
1636
):
Einem grossen (nachlaß) an denn schulden thun.