nachfrage,
die
.
›durch systematisches Fragen eingeholte Erkundung eines Sachverhaltes oder Erkundigung über eine Person‹;
Bedeutungsverwandte:
,  2, ; vgl.  2.
Syntagmen:
eine n. haben
(z. B.
auf jn., bei jm. / etw
.)
/ halten, j. n. haben
›Gegenstand der
nachfrage
sein, gesucht werden‹;
eine n. an einem gericht tun
;
durch n. etw. erfaren / erkundigen
;
die n. der umstände
;
die fleissige / grosse / strenge n
.

Belegblock:

Köbler, Ref. Nürnberg
121, 20
(
Nürnb.
1484
):
Unnd derselb durch vleissige forsch vnd nachfrage soͤllich wissen derselben sache͂ nit het erfare͂ noch erkuͤndigen muͤgen.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
118, 15
(
nobd.
,
1427
/
1503
):
so einer ein clag thuet an einem mahelgericht, so sol er geben ein news ℔; thuet er aber ein nachfrag, so geb er ein firtel weins.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
Von nachfrage vnd erkundung der bekenten bosen vmbstende.
Sachs (
Nürnb.
1563
):
Nun hett Josephus groß nachfrag | Und wurd gesuchet nacht und tag.
Bachmann, Morgant (
halem.
,
1530
):
Er [keysser] schickt ǒch sine rett [...] inn sinen landen ummhar, die zebesechen und nachfrǎg haben, wie mann sich lielt, und ordnung setzen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Nachfrag (die) Inquisitio, Conquisitio. Dieweyl vnnd ich auff jn ein Nachfrag hab. Dum in istum inquiro. [...]. Man hat ein fleissige Nachfrag wie er sich halte.
Vgl. ferner s. v.  2.