nacheilen,
V.
1.
›jm. (Feinden, Gesetzesbrechern) eilends folgen, jn. verfolgen (um ihn zu stellen); (Tieren) nachjagen‹; Syntagmen:
jm
. (z. B. einem übeltätigen, schädlichen man, befehedeten leuten
) [wie, z. B. ernstlich, zu ros, zu fus
], [bis wohin, z, B. bis zum ende der stat
], [bei einem Anlaß, z. B. zu frischer tat
] n., j. dem gewilde / hirs n
.: subst.: j. das nacheilen schuldig sein
; das n
. (Subj.) [eine Zeit] wären
; j. schaden an dem nacheilen nemen
.Belegblock:
So aber der dieb [...] betretten wuͤrdet oder ein geschrey, nacheyl oder auffrur machet [...].
Nacheylen. Prosequi, Insequi. Nacheylen vnd erlauffen. Insequi, & consequi. Dem gwild Nacheylen. [...]. Ein geschwinde Nacheylu͂g. Rapidus actus.
dieselbe sollen gefenglich angenommen und im fahl der flucht mit der nacheil zur haft gebracht [...] werden.
2.
›sich jm. (z. B. dem geminten
) / e. S. (z. B. den götzen
) zuwenden, jm. nachstreben, sein Tun und Lassen auf jn. hin ausrichten‹; am ehesten hier anschließbar: ›jm. folgen‹ (von den Sternen gesagt).Belegblock:
Die sich zuͦ fremden goͤtzen keren, | Vnd den nacheilen gantzer gir.
untz sú [sele] oͮch abe geleit des libes swerheit und frilich nach ilet irem geminten in vollekomener selikeit.
drei kunig, für Erhart lobleich, | dem stern eilten snell hin nach.
Kehrein, a. a. O. .