nachdenklich,
Adj.
›bedenkenswert‹ (von Sachen); ›bedachtsam‹ (von Personen);
vgl.  123.

Belegblock:

Schorer, Sprachposaun
11, 19
(o. O.
1648
):
Ja es ist recht nachdenckliche Krafft in diesem Wort [Complement] verborgen.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
427a, 30
(
Frankf./M.
1649
):
ist etwan der Richter so nachdencklich / daß er sie ohne newe indicia nicht weiter torquiren [...] lassen darff / so [...].
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
Die Vornemste vnd nachdencklichste Gebäue darinnen sind [...] zum Eingang Ein schönes Portal.