nachdem,
Adv.
(1),
Konj.
(2-4); Zusammenrückung aus
nach dem
, teils getrennt geschrieben.
1.
›danach, darauf, nach einem gerade abgelaufenen, meist punktuellen Ereignis, etwas später‹; vereinzelt: ›in einer Reihenfolge nach einem vergleichbaren Vorereignis‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
 1.
Syntagmen:
hauptsatzeinleitend.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1584
):
Nach dem sprach er: Es ist vollbracht, | Nach meines Vaters gfallen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1563
):
nachdem ist die thür selbs widerumb zugefallen.
Ebd. (
1536
):
nachdem bewarb sich der zunftmaister gegen ainem rat umb die Jacoberpfriendt.
Fichtner, Füetrer. Trojanerkr.
213, 6
(
moobd.
,
1473
/
8
):
Nachdem mit fünffzig kielen | kam Lorand.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
18, 12
(
mslow. inseldt.
,
1546
):
Nachdem hat PerZy Januśch die Zwen geśchwornen gefürt auf die Walśtatt.
Vgl. ferner s. v. .
2.
dient als Konj. dem Ausdruck der Vorzeitigkeit des Zeitablaufes des Nebensatzes vor dem des Hauptsatzes: ›nachdem‹;
vgl.  1.
Syntagmen:
vereinzelt
nachdem und
.

Belegblock:

Opitz. Poeterey
24, 16
(
Breslau
1624
):
NAch dem wir von den dingen gehandelt haben / folgen jetzund die worte.
Maaler (
Zürich
1561
):
Nach dem vnnd die waͤlt erschaffen ist.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 141, 33
(
schwäb.
,
1551
):
die sollen ain jeder seinem grundherrn in achtagen nachdem und er erwelt ist, in aidsstatt loben.
Qu. Brassó
5, 98, 22
(
siebenb.
,
1598
):
Jacobus Mellembriger starb im Jahr 1595 bald, nachdem ich in die Hermanstatt gezogen war.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
210, 37
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Qu. Brassó
5, 421, 14
.
Vgl. ferner s. v.  14,  2, .
3.
dient als Konj. dem Ausdruck eines Geschehens, zu dem das Geschehen des übergeordneten Satzes in einem Ursache-Folge-Verhältnis steht; ›da, weil, aufgrund dessen, daß [...]‹;
vgl.  2.
Wortbildungen:
nachdemmal
1.

Belegblock:

Boon, St. Prätorius
38, 24
(
Ülzen
1579
):
Ob nun wol das vielfeltige schreiben [...] dis ansehen hat / als sey es gar verloren / nach dem die welt dadurch nicht gebessert [...] wird.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1502
):
wir sien dir des, nachdem du dins ambts [...] nit gewartet hais, nit plichtig.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
253a, 10
(
Frankf./M.
1649
):
zum vierten / sagt man daß es die sein sollen / welche nach deme sie selbst mit dem Zauberey Laster behafftet seind / sie vor allen andern auff die Obrigkeit tringen / [...] / vnd dieses thun sie darumb / daß man desto weniger einen verdacht auff sie werffen moͤge.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
96, 17
(
thür.
,
1474
):
her enmagk sich des met synem inreden icht erweren, nachdemmal daz daz gelt nicht beteydinget ist vor dy haldunge der frouwen.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
233
(
Nürnb.
1517
):
Nachdem aber in der ,Heimlichen Offenbarung‘ der herr straffet den loen menschen, [...], demnach ist not zu wissen, wer warm, kalt oder kuel sei.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Nachdem er sich zygt hat guͤtiglich, | Herrscht er in deß Vatters Herrligkeit
(auch zu 2 stellbar).
M. Cunitia. Ur. Prop. .
4.
dient als Konj. dem Ausdruck der Modalität: ›je nach dem, wie auch; gerne‹;
vgl.  4.
Wortbildungen:
nachdemmal
2.

Belegblock:

Lohmeyer, K. v. Nostitz (
preuß.
,
1578
):
hab ich ein mole zu bauen bevolhen mit 2 ader 3 gengen, nachdem malwerg sein wirt.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
antwort und kegenreden [...], die also anhebt: „Ditz ist mein vorsacze und auch antwort, [...], das ich, N., secze kegen den schulden Hans Sommerlatten, [...]“, nachdemmal als dieselbe antwort und gegenrede furpas von wort zu wort pis an das ende ausweist.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
115
(
Nürnb.
1517
):
wiewol, die [schriften] von einem ieden, nach dem er zum guten oder bösen geneigt ist, außgelegt werden.
Buck, U. v. Richent. Chron. Conz. (
alem.
,
um 1430
):
Und gingen inn die mentel wyt umb sich und zugend die an der erden wol ains schuͦchs lang nach, nachdem und er dann lang was.
Piirainen, Igl. Bergr.
2, 22
.