nachbarschaft,
in etwa der Hälfte der Belege
nachbauerschaft
,
die
;
-Ø/-en
.
1.
›an ein Bezugsgebiet angrenzender, vertrauter Raum‹; tropisch: ›Herkunft aus einem solchen Raum‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
,  1.
Syntagmen:
aus der n. (an)kommen, jn. aus der n. laden, etw. in die n. tragen
(zum Verkauf),
j. der n. nach Däne sein
;
die gemeine n
.;
die frösche aus der n., der gebrauch, die gewonheit in der n
.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
519, 379
(
Magdeb.
1608
):
[Da] die Froͤsch aus der Nachbarschafft / | Gebeten hattn zur Geselschafft.
Fuchs, Murner. Geuchmat
47766
(
Basel
1519
):
Wenn yeder ietz ein hußfroun nem! | die von der nachparschafften kem.
Maaler (
Zürich
1561
):
Nachbauwrschafft (die) Ein naachort oder naͤhe. Vicinitas.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
332
(
Genf
1636
):
nachbarschafft / Grentze / [...] / Vicinia.
Moscouia
B 2v, 17
(
Wien
1557
):
Hab ich lang gedacht / die Varegi waͤren Schweden / Preissen / oder Dennen / der Nachparschafft nach gewest.
Peil, a. a. O.
50, 205
;
Kollnig, Weist. Schriesh.
149, 19
;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
7, 6
;
57, 6
.
2.
›Verhältnis wechselseitiger nachbarschaftlicher Vertrautheit, Verbundenheit, einvernehmliches Zusammenhalten und -handeln mit den Nachbarn, wie es sich aufgrund der räumlichen Nähe als förderlich erweist und als Verpflichtung verstanden wird‹; die positive Bewertung des Nachbarschaftsverhältnisses ergibt sich oft aus einem aktuellen Anlaß;
vgl.  12.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld):  4, I, 6, , , ,  1, ,  1, (
der
13,  3,  4, , , .
Syntagmen:
(getreue / gute) n. aufnemen / bedingen / beweisen / halten / suchen
;
sich (guter) n. erbieten / annemen
;
in den nachbarschaften zusammen halten, um n. willen bei einem brauch bleiben, etw. um n. willen nachlassen, jm. von der n. wegen beistand tun
;
die gute
(oft)
/ getreue / hergebrachte / vertrauliche n
.;
die erhaltung / vergessung der n
.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
52, 274
(
Magdeb.
1608
):
Nurt das jhr seid vnser Freundschafft / | Haltet getrewe Nachbarschafft.
Küther, UB Frauensee
393, 23
(
thür.
,
1530
):
hat er die geprechen, [...] umb nochparschafft willen nachgelassen, seinen f. g. [...] zu erkennen geben wollen.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1602
):
daß wir beiderseits unzhäro ein guete zeit lang freündliche guete nachperschaft zuesamen gesuecht.
Wickram
4, 9, 3
(
Straßb.
1556
):
Es habend sich unsere voraͤlteren [...] fast beflissen / das sie sich inn den Nachbaurschafften fein früntlich zuͦsamen gehalten
(auch zu 1 stellbar).
Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
mit furbetrachter boßhayt, vergessung aller nachpaurschaft und trew.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
v. 1536
):
zuͦ erhaltung des löblichen frids, ruͦ, ainigkait und hergeprachter guͦtter nachpaurschafft.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
136, 17
(
moobd.
,
1477
):
ir wellet uns [...] in solhen noten von nachperschafft wegen mit robat ainen beistand tun.
Aubin, Weist. Hülchrath ;
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ; ;
Roder, Stadtr. Villingen ;
Merk, a. a. O. ;
Rennefahrt, Statut. Saanen ;
Uhlirz, Qu. Wien ;
Brunner, a. a. O.
149, 46
;
Vgl. ferner s. v.  2.
3.
›Gesamtheit der Personen im Sinne von
nachbar
1 und 2, die in enger räumlicher Nähe wohnen und in wechselseitig organisierter Verständigung den Alltag regeln‹; der für diese Gruppe in Betracht kommende Raum schwankt zwischen direktem Kontakt und den Grenzen eines Ortes, in letzterem Falle: ›Einwohnerschaft eines Ortes‹; die Organisation der
nachbarschaft
erfolgt aufgrund gemeinsamen Wissens über mündliche Kontakte sowie über einberufene Versammlungen, in diesem Falle tropisch: ›mit alltagsbezogenen Rechten, Funktionen versehenes Gremium‹.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
 2, (
die
2,  189.
Syntagmen:
die n. anrufen / befragen
;
die n
. (Subj.)
wege machen, wandel
›Strafen‹
erkennen, einen richter erwälen, den dorfmeister bestäten,
˹
sich unterstehen, schuldig sein
˺
, zu [...], jn. zarten, lieb haben, lieber zum teufel faren, dan [...]
;
der n
. (Dat.obj.)
schaden besorgen, erlauben, weren, zu [...]
;
jn. in der n. verdächtig machen, mit der n. auf sein
;
die ganze / gemeine n
.;
der wille, die anrufung / hilfe / nachfolgung / versamlung, das wissen / ostermal der n
.;
das begeren an die n., hader zwischen den nachbarschaften
.

Belegblock:

Luther, WA Br. (
1525
):
das durch Schuld Eurer löblichen Stadt Burger, welches ja eine unfreundliche Nachbarschaft ist, so nahe ein Bier dem andern zu Trotz und Schaden ausstecken.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
219, 19
(
Frankf./M.
1649
):
vnd machen wir sie durch vnser Gewaͤsch in der gantzen Nachbarschafft verdaͤchtig.
Skála, Egerer Urgichtenb.
57, 13
(
nwböhm.
,
1569
):
man wolle den flaischhacker Anhero Pringen, Auch sein Nachtbarschaft Befragen.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
welcher inwonder [...] nit ein sicher füerstatt / noch kemet hat / [...] / dadurch schad vnd nachteil siner nachpurschafft vnd gemeiner Statt zuͦ besorgen wer / der [...].
Maaler (
Zürich
1561
):
¶ Nachbauwrschafft / Versamlung der nachbauwren. Vicinitas, Vicinia.
Gilman, Agricola. Sprichw.
2, 141, 2
([
Augsb.
]
1548
):
so solt der Man / die Kinder / das Gesinde / unnd gantze Nachbaurschafft / lieber beim Teüfel wonen / dann bey ainem solchen Weibe.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1. H. 16. Jh.
, Hs.
M. 16. Jh.
):
so ainer [...] wolt den weg nit machen oder pössern durch sich selbs oder durch anrüefung der nachtperschaft, und so [...].
Ebd. (
1527
):
wie dann solch wendl [...] in dem eehaften taiding oder pantaiding durch die umbsessen und nachperschaft erkennt werden.
Wickram
4, 12, 15
;
Rennefahrt, Gebiet Bern ;
ders., Wirtsch. Bern ;
Mell u. a., Steir. Taid. ;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
64, 4
;
118, 15
;
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
55
;
Vgl. ferner s. v.  1,  4.