müssigen
II
V.;
zu II.
›jn./etw. (zu etw.) nötigen, drängen, zwingen‹.
Bedeutungsverwandte:
 5, , ; vgl. II, 1.
Syntagmen:
j. die bauern m., die Juden Christum, die affekte die vernunft, der glaube jn. zu etw. m., j. jn. wieder rechtes, zu einer heirat / verlobung m
.

Belegblock:

Schade, Sat. u. Pasqu. (o. O.
1524
):
da bei du sagest auch von dem creuz, das Christus getragen hat, hat Christus wol muͤßen thuͦn, dann er von den Juden gemuͤßigt worden ist.
Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Der Reiter muß reiten wie das Ros wil / also die Vernunfft / wie sie die Affecten muͤssigen.
was einer nicht mit guten willen thut / das thut er nicht / sondern der / der jhn dazu muͤssigt.
Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
das er die pauren [...] darzu gemüssigt hat, wenn sie das grummat hinein haben alle jare, das sie denn dieselben greben haben mussen außwerfen.
V. Anshelm. Berner Chron.
5, 288, 34
(
halem.
,
n. 1529
):
aber si die al habid muͤessen ungêeret lassen abscheiden; harzü gemuͤsget alein von irem alten, kristlichen glowen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1502
):
so einer den anderen wider rechts gemiesigt hette, [...], soll man anzaigen.