mülmetze,
der / die
;-n/-n
.›konkretes Gefäß mit dem Fassungsvermögen einer
1
metze
‹ (schwach belegt); in der Regel als Metonymie: ›Volumen-, Hohlmaß (für Getreide) als Richtgröße für die Bemessung des Mahllohns für den Müller‹ (etwa 1
/32
einer 1
metze
); Gehäuft obd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
eine(n) mülmetzen haben / nemen / herbringen
(für die amtliche Prüfung) / abfächten / abmessen / abwägen / einziehen / verwerfen, die m. geben
; für den mülmetzen etw. am mele abschlagen, an einem imi für den mülmetzen 5 pfund abschlagen
; 1 m. kornes / habern
; der gebrente / rechte m
.Belegblock:
Ein jeder müller soll von vier theilen korn fumf theil ungebeutelt mehl uber die mühlmetz zugeben [...] schüldig sein.
brengt einer das getrede selber dem moller, so sal der moller von dem achtel nemen ½ molmetzen.
haben wir gesetzt von der gersten wegen, daz man an ainem ieglichen immi fuͥr den muͥllmetzen fuͥnf phunt abslahen sol.
Er sol auch darinne lazzen einen mulemetzen und ein wannen und ein kysse.
Weiter sol ein ieder milner haben ein goß, dorein drei wecht geht, und solle von einem nachbarn von drei wechten nehmen einen mülmezen.
der müllmezen sollen 30 auf ein kaufmuth gehen und soll der müller von dem muth nemmen den dreißigisten mezen.