mülgrabe,
der
.
›Mühlgraben, vom Bach, Fluß abgeleiteter, regulierter Wasserlauf zum Mühlrad hin‹;
zu  1, (
der
4.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Syntagmen:
den mülgraben engern, offen, rein, x schu breit / weit halten
;
an dem m. ein acker liegen, ein wer auf dem m. machen, pfäle in den m. stossen, im m. fischen, nicht scheren
›fischen‹,
(keine) reusen in den m. legen
;
der alte m
.;
die gräber
›Grabende‹
auf dem m., pfäle zum m., die wiese zwischen dem wasser und dem m
.

Belegblock:

Ziesemer, Marienb. Konventsb.
116, 35
(
preuß.
,
1403
):
2½ m. den bretsnydern vor fichten delen und eychen holcz czu pfelen czum molegraben czu den temmen czu snyden.
Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1580
):
Item soll der mühlgraben bis auf das mühlgut 8 schuh weit gehalten werden.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
155, 8
(
osächs.
,
1570
/
7
):
So viel auch die wasserleufte, mühlwehre, landgraben, muhlgraben [...] betrifft, soll es bei der ordnung [...] bleiben.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
, Hs.
1565
):
man soll auch nicht scheren in den mullgräben, und soll nicht reischen darin legen.
Rechn. Kronstadt
3, 326, 17
(
siebenb.
,
1559
):
hab gebenn thomessen, das Ehr das wer had gemacht aŭff dem Mil grobenn, Lonn fl. 1 asp. 25.
Ziesemer, a. a. O.
175, 32
;
Joachim, Marienb. Tresslerb. ;
Küther, UB Frauensee
260, 31
;
Bindewald, Texte schles. Kanzl.
136, 11
;
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
107, 8
;
Bretholz, Liechtenst. Herrsch.
142, 29
.
Vgl. ferner s. v.  1.