mülgrabe,
der
.›Mühlgraben, vom Bach, Fluß abgeleiteter, regulierter Wasserlauf zum Mühlrad hin‹;
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Syntagmen:
den mülgraben engern, offen, rein, x schu breit / weit halten
; an dem m. ein acker liegen, ein wer auf dem m. machen, pfäle in den m. stossen, im m. fischen, nicht scheren
›fischen‹, (keine) reusen in den m. legen
; der alte m
.; die gräber
›Grabende‹ auf dem m., pfäle zum m., die wiese zwischen dem wasser und dem m
.Belegblock:
2½ m. den bretsnydern vor fichten delen und eychen holcz czu pfelen czum molegraben czu den temmen czu snyden.
Item soll der mühlgraben bis auf das mühlgut 8 schuh weit gehalten werden.
So viel auch die wasserleufte, mühlwehre, landgraben, muhlgraben [...] betrifft, soll es bei der ordnung [...] bleiben.
man soll auch nicht scheren in den mullgräben, und soll nicht reischen darin legen.
hab gebenn thomessen, das Ehr das wer had gemacht aŭff dem Mil grobenn, Lonn fl. 1 asp. 25.
Ziesemer, a. a. O.
175, 32
; Küther, UB Frauensee
260, 31
; Bindewald, Texte schles. Kanzl.
136, 11
; Weizsäcker, Graupn. Bergb.
107, 8
; Bretholz, Liechtenst. Herrsch.
142, 29
.