mülgeschir,
das
.
›Bauteil einer Mühlenanlage‹; speziell: ›ihr maschineller Anteil‹, insofern auch (als p. p. t.): ›Mühle als Gesamtanlage‹; allgemein: ›Ausstattung, Gerätschaften einer Mühle‹ (darunter Werkzeuge, Behälter u. a.);
zu  1, vgl.  16.

Belegblock:

Kläui, Urk. Hermetschwil
148, 68
(
halem.
,
1576
):
Mit [...] dem Holz, [...], soll er das wuͦr, landtvesti, müli, müligschir, behusung sampt tach und gmach verbessern.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 421
, Anm. (
schwäb.
,
1600
):
daß sie [handwerker] ihre gewicht, maß, viertel, meß, ehlen, mihlinen, milgeschüer [...] gerecht und redlich haben.