mänteln,
V.
1.
›jn. amtlich einkleiden‹; ütr.: ›etw. bemänteln, zu seinen Gunsten handhaben‹; als Part. Perf. zu ersterer Nuance (im eigentlichen Sinne): gemäntelt
›mit einem Mantel bekleidet‹; Belegblock:
wenn yhr Pfaffen weyhet, Bischoffe men̂telt und Bepste krönet, [...] Jsts auch gewis?
daz die fraw ein gugel hat | und der man gemantelt stat.
2.
›etw. bemänteln, zu seinen Gunsten handhaben; verfälschend, schönfärberisch handeln‹; Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
malitia ac perversitas eorum, sie konnens wol und meisterlich menteln.
Videbis, ob dichs wird helffen, quod kanst so fein menteln, zudecken und dich beruffen auff dein recht, notturfft.
Jch wuste immer nicht wie ich das verstehen, oder mich in die gefärbte, gemäntelte, verdeckte Händel schicken solte.