mutwiller,
der
;–/-s
.›Randalierer, Unruhestifter, männliche Person, die sich gegen die herrschende Ordnung verhält; Frevler, Gewalttäter‹;
Wobd. / oobd.; gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
den m. anzeigen / erobern / gewältigen / strafen / erschlagen, fänglich annemen
; der m. jn. anmutwillen, auf js. grund reiten / gehen, jm
. (z. B. der frauen
) anmuten / ansuchen, spiele anbieten, der freiheit nicht achten
; j. ein m. sein
; dem m. lagen
›auflauern‹ / nachstellen, hand und fus abschlagen
; auf die m. achten, kostung auf die m. legen
.Belegblock:
ob die gethaͤtter in sollichem an denen, so vff dieselben mutwiller achten [...], einiche hanndanlegung fürnemen wurdent, so [...].
ob man den [...] mit gerichtsgewalt müest gewëltigen und fachen und wurt ain söllicher muetwiller in söllicher handlung schadhaft oder gar erschlagen, darumb ist der richter [...] nichts schuldig.
Chämen muetwiller oder üblär auf meins herren von Salzburgk grünt und wolten die meins herren umbtreiben und anmuetwillen.
Rennefahrt, Zivilr. Bern ;
Winter, Nöst. Weist. ;