mutmassung,
die
;–/-en
.1.
›auf abgewogener Einschätzung, Indizien beruhendes, nicht absolut sicher begründetes Urteil, Ermessen, Einschätzung eines Tatbestandes‹; zu .
Seit dem 16. Jh.
Syntagmen:
die m
. (Subj.) [woher] rüren
; etw. an js. / des gerichtes m. stehen, sich aus mutmassungen etw. einbilden, etw. bei einer m. bleiben, in js. m. stehen, wie [...], mit js. m. nicht zutreffen, nach js. m. etw. abtragen
; die m. des meiers, von etw
.; die billiche / vornemste m
.Belegblock:
daß man meynet / die Sache sey gantz gewiß / so ists doch nur ein Wahn / vnd trifft mit vnser Muthmassung das End nicht zu.
Laß sein daß ein Laster verborgen vnd schwer zu erweisen seye / kann ich mir dann derentwegen [...] auß schlechten Anzeigungen vnd muthmassungen vernuͤnfftig einbilden / daß [...].
das sy [person] dem gegenteil kosten vnd schade͂ / nach vnser vñ des gerichts muͦtmassung solcher vngehorsami halb erlitten zuͦuorderst abtrag.
So sol in den selben vñ allen andern hendeln alweg an vnser vnd der richter muͦttmassung stan wie vil mã den fürsprechen geben.
Diuinatio, Ein weyssagung / muͦtmassung / fürsehung künfftiger ding.
Muͤtmassung / abnemung / gemerck.
Dieses seyn nun die vornehmbste Mutmassungen von der Erbawung vnd dem Nahmen dieser Stadt.
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Vgl. ferner s. v. .