musterung,
die
.
›Sammlung, Zählung, Registrierung Wehrfähiger; Aufbietung Wehrfähiger zum Heeresdienst‹; auch: ›Waffenschau‹; scherzhaft: ›Scharmützel (von Landsknechten) mit Läusen‹;
vgl.  123.
Meist obd.; mittleres und späteres Frnhd.; gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte sowie berichtende Texte.
Bedeutungsverwandte:
 2, ,
2
 2, ; vgl.  2, ,  5, .
Syntagmen:
m. haben / halten / fürnemen / tun / ausfertigen, die m. belangen
›anbelangen‹,
m. mit läusen haben
;
auf die m. erscheinen, jn. auf die m. schicken, jn. bei der m. einschreiben, j. durch die m., in die m. gehen, auf einem mönch in die m. reiten, jn. in die m. ziehen, in der m. mit jm. besoldung machen
;
die m. der knechte / untertanen, des kriegsgezeuges
;
die algemeine m
.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1560
):
Die rais, musterung, besetzung der wehr und besichtigung derselben, [...], auch darüber zu strafen etc., sollen, [...], die zentundertanen gleich den andern Pfalzgravischen besetzt, gehalten [...] werden.
Ebd. (
1608
):
reis und musterung belangent, hat churfürstliche Pfalz solches auch mit inen [undertanen] nach gelegenheit zu exerciren.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
E. 15.
/
A. 16. Jh.
):
es het ein rat dennoch nit aufgepoten, sunder neur: ein rat lest euch piten im zu willen auch mit in die mustrung zu geen.
Sachs (
Nürnb.
1552
):
Der [lantzknecht] leuß etlich geschock außprut, | Die ihn denn tretten frü und spat. | Mit den er manche mustrung hat.
Ebd. (
1539
):
het ein rat pegert von allen | Purgern, ein muestrung hewt zw halten | Zw ros und fues jungen und alten.
Golius (
Straßb.
1579
):
armilustriu͂, waffen beschauwung / mustrung.
Roder, Stadtr. Villingen (
önalem.
,
1582
):
wann einer oder mehr, es seie bei musterungen oder anderen nöthigen fählen, sich mit wein anfüllen, dem vorstellendten officier nit parieren [...].
Jörg, Salat. Reformationschr.
189, 6
(
halem.
,
1534
/
5
):
glych darnach facht sj ein anders an / namlich mustrung zuͦ tuͦn.
Maaler (
Zürich
1561
):
Musterung (die) Recensio. Musterung eines kriegßzeügs. Transuectio. Auff die Musterung erscheynen vnnd zuͦgaͤgen auff seinen nammen antworten.
Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1655
):
eine allgemeine musterung unserer landen und gepieten ... von allen ußzügeren und übrigen manschaft.
Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
Anno 35 warden ful lantzknecht angenomen und auf die mustrung gen Botzen geschickt.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16.
/
17. Jh.
):
seind sie auch schuldig zu den kriegszeiten, musterungen, anzügen, durchzügen [...] soldaten ohne entgelt des gottshausz auszufertigen.
Kollnig, Weist. Schriesh.
141, 35
 f.;
V. Anshelm. Berner Chron. ;
Qu. Brassó
5, 590, 7
;
Vgl. ferner s. v. ,  11,  3.