musterherre,
der
;
–/-n
.
›für Organisationsaufgaben des Militärs, darunter für die Anwerbung und Musterung der Kriegsknechte sowie für deren Besoldung zuständiger Inhaber eines mittleren militärischen Ranges‹;
vgl.  123,  67.
Mittleres und späteres Frnhd.; narrative Texte.
Syntagmen:
die musterherren ordnen / unterhalten
;
die musterherren
(Subj.)
mit den knechten handeln / reden, die knechte bezalen, hülfgeld erheben, das kriegsvolk mustern, jn. um die musterplätze ansuchen
;
jn. zu einem musterherren verordnen
;
der französische / oberste m
.;
der m. des kriegsvolkes
;
das geficke
›die Reibereien‹
mit den musterherren
.

Belegblock:

Volkmar (
Danzig
1596
):
Diribiter, einer der die Landsknecht mustert / vnnd jhnen Soldt gibt / Musterherr.
Bobertag, Schwänke (
Frankf.
1563
):
der wolte auch in seinem alter nicht mehr denn vier gülden monatsbesoldung haben; dann so, saget er darff ich nicht viel geficks mit den musterherren und hauptleuten haben, und ist solches ein landsknechts besoldung.
Luginbühl, Brennwalds Schweizer Chron.
2, 523, 9
(
halem.
,
1508
/
16
):
ob klag oder irrung erwuͤchse, sol durch die muster herren, hobtlüt und venner guͤtlich gehoͤrt und betragen werden.
Maaler (
Zürich
1561
):
Musterherr / Der die gemusterte͂ knaͤcht bezalt.
Chron. Augsb. Anm. 1 (
schwäb.
, zu
1547
):
und saßen die musterherrn heraussen im Predighaus. wie sie aber mit den knechten geredt oder gehandelt, ... wurden die knecht mit den musterherrn zuͤ unfriden, stießen die tisch und die musterherrn zue boden, daß etlich derselben musterherrn under den tischen lagen. etlich musterherren flohen weit hinab in ire herbergen.