mund,
der / die
;
Genus aufgrund schwacher Belegung nicht immer feststellbar;
zu
mhd.
munt
›Schutz‹
(
BMZ
2, 1, 236a
; ;
Kluge/S.
2011, 640
, s. v.
Mund
2
).
Im bzw. 975 wird
2
Mund
(
die
) ›Schutzgewalt‹ von
3
Mund
(
der
) ›Mundherr‹ getrennt; vgl. dort auch die ausführliche rechtssprachliche Wortbildungsstrecke zu
mund
(
der/die
).
›Person, die gegenüber anderen eine schützende, fördernde Funktion erfüllt‹; als Metonymie: ›Herrschaft, Schutz, Macht‹.
Wortbildungen
(nicht immer klar zu ›Schutz‹ oder ›Person‹ zuzuordnen):
mundbote
›Vorläufer (für Johannes); Apostel, mit der Verkündigung des Wortes Gottes Beauftragter‹ (motivationell auch zu
mund
,
der
, 4, stellbar),
münderschaft
,
2
mund|haus
›zu einer Grundherrschaft gehöriger kleinerer Hof‹,
mundherre
›Schutzherr gegen mögliches Unrecht‹ (dazu bdv.: ,  1, ),
mundlich
›geschäftsfähig‹ (a. 1552).

Belegblock:

Luther, WA (
1523
):
Iohannes est der mundpot et vox quae dicit ,parate viam domini‘.
Dicitur nuncius ,Angelus‘, heist ein mundpot.
Rosenthal. Bedencken
22, 3
(
Köln
1653
):
als er [...] jhm die Schluͤssel des Himmels vnnd allgemeine Hirtliche Fuͤrsorg wolt anbefehlen / als dem Mund vnd Fuͤrsten der Apostel
(auch als pars pro toto zu
mund, der
, stellbar).
Grimm, Weisth. (
hess.
,
1354
/
1461
):
ein mundhaus vier schweine.
v. Liliencron, Dür. Chron. Rothe (
thür.
,
1421
):
das lant zu Doryngen unde zu Hessin were uss konigk Heynrichs munde gestorben.
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
88, 9
(
osächs.
,
1542
/
70
):
dan nimmet das weip in allen gutern, die in ires mannes munde vorstorben, einen dritten teil.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
90, 17
(
nobd.
,
sp. 14. Jh.
):
Auch soll cheiner auß der gemen dheinen muntherrn gewinnen on des vogtherrn wissen.
Köbler, Ref. Nürnberg
338, 1
(
Nürnb.
1484
):
Von verpott der muntherre͂ oder versprecher der erblewte hinder Jren aigen herren.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
apostel, das sind mundbotten, die den befelh gottes durch sein wort muntlichen und offentlich predigen sollen.
Buchda, Schöffenspr. Pössneck
4, 227
;
Kisch, Leipz. Schöffenspr. ;
Köbler, a. a. O.
322, 20
;