morgensuppe,
die
;
–/-n
.
›kleine Mahlzeit am Morgen (generell; schwach belegt)‹; speziell: ›
morgensuppe
als nachbarschaftliche Einrichtung‹; sie bestand aus einer kleinen Mahlzeit, die die Brautleute ihren Nachbarn oder den Angehörigen einer wirtschaftlichen Nähegruppe am Hochzeitsmorgen als Besiegelung ihrer Aufnahme in die Gemeinschaft reichten;
morgensuppen
unterlagen rechtlichen Regelungen, da sie zu ausufernden Feiern tendierten;
zu (
der
1,  2.
Phraseme:
jn. für eine morgensuppe aufessen
›jn. zum Frühstück verzehren, ohne viel Aufwand in die Schranken weisen‹.
Bedeutungsverwandte:
,  12, .
Syntagmen:
die m. zubereiten / essen / abstellen, jm. eine m. geben
;
die m
. (Subj.)
verboten sein
;
jm. etw. für die m. geben, etw. zu m. verzeren
;
das kleine morgensüplein
.
Wortbildungen:
morgensupler
(a. 1598),
morgensuppeln
(a. 1616).

Belegblock:

Chron. Köln (
Köln
1499
):
die burger die sin versuift ind verveirt, wir willen si koenlich angaen. unser is so vil, wir willen si upessen vur ein morgenzop.
Wickram
4, 24, 27
(
Straßb.
1556
):
wer sein bitt an ihn / das er des andren morgens zuͦ im kem / ein kleins morgen süplin mit im ess / als dann wolten sie genuͤgsam von disen dingen reden.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1559
):
[der soll] den schuͦlern, so das ampt gesungen, für die morgensuppen zween schilling pfenning geben und bezalen.
Ebd. (
1552
/
1609
):
Wann man inen nach alherkomener gewonhait die reben [...] besehen will, so soll den darzuͦ geordneten, [...], vor irem hinaußgehn zuͦ ainer morgensuppen namblich kuttlen, suppen und flaisch, [...] gegeben werden.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1628
):
Fur das erste soͤllend alle morgensuppen an hochzyten ..., die werdind ins hochzyters oder anderen hüseren, in wirtschafften oder uff gsellschafften zugerüstet, gaͤntzlichen verbotten syn.
Schweiz. Id. f. (hier reichhaltige Belegung sowie Beschreibung der sozialen Funktionen der
morgensuppe
).
Vgl. ferner s. v.  1, ,  3.