morgensuppe,
die
;–/-n
.›kleine Mahlzeit am Morgen (generell; schwach belegt)‹; speziell: ›
morgensuppe
als nachbarschaftliche Einrichtung‹; sie bestand aus einer kleinen Mahlzeit, die die Brautleute ihren Nachbarn oder den Angehörigen einer wirtschaftlichen Nähegruppe am Hochzeitsmorgen als Besiegelung ihrer Aufnahme in die Gemeinschaft reichten; morgensuppen
unterlagen rechtlichen Regelungen, da sie zu ausufernden Feiern tendierten.Phraseme:
jn. für eine morgensuppe aufessen
›jn. zum Frühstück verzehren, ohne viel Aufwand in die Schranken weisen‹.Syntagmen:
die m. zubereiten / essen / abstellen, jm. eine m. geben
; die m
. (Subj.) verboten sein
; jm. etw. für die m. geben, etw. zu m. verzeren
; das kleine morgensüplein
.Wortbildungen:
morgensupler
morgensuppeln
Belegblock:
Chron. Köln
2, 600, 42
(Köln
1499
): die burger die sin versuift ind verveirt, wir willen si koenlich angaen. unser is so vil, wir willen si upessen vur ein morgenzop.
Wickram
4, 24, 27
(Straßb.
1556
): wer sein bitt an ihn / das er des andren morgens zuͦ im kem / ein kleins morgen süplin mit im ess / als dann wolten sie genuͤgsam von disen dingen reden.
Geier, Stadtr. Überl.
503, 3
(nalem.
, 1559
): [der soll] den schuͦlern, so das ampt gesungen, für die morgensuppen zween schilling pfenning geben und bezalen.
Ebd.
540, 25
(1552
/1609
): Wann man inen nach alherkomener gewonhait die reben [...] besehen will, so soll den darzuͦ geordneten, [...], vor irem hinaußgehn zuͦ ainer morgensuppen namblich kuttlen, suppen und flaisch, [...] gegeben werden.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern
884, 23
(halem.
, 1628
): Fur das erste soͤllend alle morgensuppen an hochzyten ..., die werdind ins hochzyters oder anderen hüseren, in wirtschafften oder uff gsellschafften zugerüstet, gaͤntzlichen verbotten syn.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
328, 21
; Schweiz. Id.
7, 1242
f. (hier reichhaltige Belegung sowie Beschreibung der sozialen Funktionen der morgensuppe
).