morgenessen,
das
;
-s/–
.
›Morgenmahlzeit als gemeinschaftliche Einnahme des Essens‹; im Unterschied zu
morgenbrot
wohl eine sozial gehobene Gemeinschaftshandlung;
zu (
der
1, (
das
2.
Bedeutungsverwandte:
 12, .

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
1, 377, 325
(
preuß.
,
1421
):
das sie bis Sontag nu neestczukomende vff das morgeneessen czum Elbinge bie vns sien vnuorezogen.
Ebd.
2, 729, 11
(
1446
):
das wirt sein der tag sunte Allexi uff des morgen essen
[hier wohl Zeitangabe].
Kurrelmeyer, Dt. Bibel Var. (
Straßb.
1466
):
wir gen heim wann es ist die stund des ymbiß
[Var. 1475
2
–1477:
ymbiß oder morgenessens
].
Maaler (
Zürich
1561
):
Das Morgenaͤssen / morgenbrot. Ientaculum.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1549
):
und kompt darnach zuͤ dem morgenessen der gantz rat auf die Burgerstuben.
Schmitt, Ordo rerum
790, 2
.
Vgl. ferner s. v.
1
 1.