morgenessen,
das
;-s/–
.›Morgenmahlzeit als gemeinschaftliche Einnahme des Essens‹; im Unterschied zu
morgenbrot
wohl eine sozial gehobene Gemeinschaftshandlung; Belegblock:
Toeppen, Ständetage Preußen
1, 377, 325
(preuß.
, 1421
): das sie bis Sontag nu neestczukomende vff das morgeneessen czum Elbinge bie vns sien vnuorezogen.
Ebd.
2, 729, 11
(1446
): das wirt sein der tag sunte Allexi uff des morgen essen
[hier wohl Zeitangabe].
Kurrelmeyer, Dt. Bibel
9, 512, 1
Var. (Straßb.
1466
): wir gen heim wann es ist die stund des ymbiß
[Var. 1475
ymbiß oder morgenessens2
–1477: ].
Chron. Augsb.
8, 372, 3
(schwäb.
, zu 1549
): und kompt darnach zuͤ dem morgenessen der gantz rat auf die Burgerstuben.