morgenbrot,
das
;-s/–
.›teils genau bemessene, bescheidene Menge von Lebensmitteln, die man insbesondere Dienstleistenden als Morgenessen gibt bzw. zu geben verpflichtet ist‹; dazu als Metonymie (im einzelnen nicht sicher abgrenzbar): ›das Einnehmen der Morgenmahlzeit‹;
Gewisse Beleghäufung für Rechts- und Wirtschaftstexte.
Phraseme:
jm. kein morgenbrot geben
›jm. nichts zukommen lassen‹.Syntagmen:
das m. bereiten / essen / geniessen
, [wo] halten, in der hand tragen, jm. das / ein m. abschneiden
(z. B. dem hund / knecht
) / geben / mitteilen / enthalten
; zu einem m. etw. verzeren
; die zeit des morgenbrotes
; das ziemliche m
.Wortbildungen:
morgenbröteln
morgenbroten
Belegblock:
Es [das essen] sol nur ein Ruͤckbislin oder morgenbrot sein, das man stehe und esse.
[ein Knab] Trug in der einen hand ein Topff / | Jn der andern sein Morgenbroth.
dae uns van u. gn. an eime moirgijnsbroide bij drij loider, [...], unthalden worden.
die cloͤster sehent nuͦ die erben nit an, sie geben eim nit ein morgenbrot.
uf den morgen, [...], so gehen die vorsteher mit den bornmeistern in der herren keller und morgenbroten darinne.
und sol ainem knecht und ainem hund ain morgen brott oberthalb dem kún abschniden.
war üblich geworden,
das ein morgenbrot im closter gehalten wird. Die huß- oder andere wirten [...] soͤllend [...] die mahlzyt oder morgenbrot beyder tagen dergstalten bereitet halten, das [...].
und geit uns ze der selben zeit | unser morgenprot oun alle peit.